STATISTICA 1

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Sárospataki Református Kollégium Tudományos Gyűjteményei (SRKTGY) Kézirattár (Kt.) 873, Achenwallii, prelectiones statisticae, kéziratos kötet, 1770 körül, Szilágyi Márton


Egyesült Németalföld politikai, fizikai és természetes határai, folyói Németországhoz kötik. Klímája egészségtelen, földjei az alacsony fekvés miatt mocsarasak. Folyamatos odafigyelést igényelnek. Fontosabb termékei az állattartáshoz, sajtkészítéshez és halászathoz kötődnek. Növénytermesztése nem elégséges. Kertjei és csinos épületei mégis hírnevet hoztak számára. Amerikai, afrikai, illetve kelet- és nyugatindiai kolóniái révén kereskedelme jelentős hatalommá teszik. Főbb kereskedelmi cikkei: cukor, dohány, kávé, gyapot, fekete rabszolga, bor, gyöngy. A lakosság száma nem éri el az egy millió főt. Fizológiájukra és erkölcseikre nézve a hollandok flegmatikusak, takarékosak, mértéktartóak, rendszeretők, ami jól illik kereskedő szellemükhöz, és előnyös csatornáik tisztántartásakor. Az Utrechti Únió óta a köztársaság tartományai védelmi szövetséget alkotnak, amelyen belül minden tag autonómiával bír a törvényhozás, a jogszolgáltatás és kereskedelem terén. Kormányzati formájára nézve helytartó igazgatja, a szuverenitást azonban tartományi kollégiumok bírják. A közös döntéshozó fórum az államtanácsi gyűlés, ahol hadi és pénzügyi kérdésekben döntenek. A helytartó egyúttal német birodalmi herceg is, önálló jövedelemmel. Az öröklés rendjét szigorú szabályokhoz kötik.


Staat der Vereinigten Niederlande[1]


§. 7. Was den deutschen Gräntze betrifft, von den ist Holland am wenigsten bedenkt; daher sind den hinfälle von teutschen Boden dem Holländen allemahl am fatalesten gewesen; das that Spinola[2] ao 1606. Montecuculi[3] 1622. Louis XIV 1670. Nun ist ihnen Preussen[4] den fürchterlichste Nachbar von den Seite, wobey doch das größte Glück ist, daß den jetzige Printz von Oranien sich mit einer Preussischen Prinzessinn vermählt hat.[5] Von seiten den Österreichischen Niederlanden[6] hatten sie ihm den Spanien[7] Zum Nachbaren, das was ihn ärgsten feind, an der Seite haben sie sich am meisten versichert. dieses Verhältniß gegen Spanien hat sich in den Folge geändert, es wird ihr bester Freund, auch Österreich hat sich gegen ihnen Zimlich gut vertrage. Jetzt ist also das Principium Österreich[8] Zu unterstützen, damit ihnen den Frantze kein unmittelbahren Nachbar wird; das war auch die Ursache Barriere-Tracts. Also ist den Holländen uneidlich viel daran gelege daß die Öst. Niederlande, bey dem Haus Öst. verbleibe. Die See ist ihre beste Gräntze, als die richtige Ursache der Geburth diesen Rep. Sonst hälte sie sich einener mehr von Spanien loß wissen können; allein die hat ihnen den weg zur Handlung in alle theilen die welt geöffnet. Die früchte Lufft, und Überflüß an Nesseln zeigt dieß daß Clima ungesund seyn muß; daher grashiren daselbst Scorbut, Gicht, Faule Fieber etc. Stärker, als sie sonst in Europa[9] bekommt sind. das gilt hauptsächtlich von Seeland[10], wovon man noch besonders remarqvirt, daß der Ausländen daselbst kein frisches Obst essen darf, wofern er nicht in mein gefährliche Krankheit verfallen will. Überhaupt in Holland distinguirt sich der Herbst durch den starken Nebel ud Frost: daher laufft daselbst gleich auch alles Selter an. Es ist ein ausserordentliche Sache, wann einen in Holland 100 Jahr alt wird.

§. 8. Den Rhein[11] ist den Holländen unschätzbar wegen der Comunicaon mit deutschland[12], nie zwar unmittelbahr bis hinzu in die Schweitz,[13] mittelbahr aber diese die einlauffenden Strösen[14], Lippe[15], Necker[16], Mosellette[17]. Er beicht sich in Holland gleich in 2. Haupt Branchen, in Wakal[18], und Ihsel[19], jener fällt in die Maas, und diesen in die Zuyder Zee[20]. Nach seinen 4. branchen verliehet sich endlich den Rhein, so daß kein Mensch weiß seinen Außfluß. die Maas unterhält die Comunicativa mit den Catholischen Niederländen, von Namur an bis noch Rotterdam.

§. 9. Est ist nicht unwahrscheinlich, daß ein Stück von der Provinz Holland besonders, aus dem Schlam, den der Rhein und Maas ausgeworfen haben, allmählich verstanden ist, so daß es nach Ablauff des wassers mit Gras bewahrsam, und endlich ein Zusammenhangenden Land daraus geworden ist. die Stadt Amsterdam ist selbst ß morastig, daß an vielen Orten höltzerne Pfähle dicht bey einander in die Erde hinein geschlagen werden müssen, damit man darauf bauen kann; so ist J. Cl. die Catharine Kirche[21] 3600 Stamm Bäume gebaut worden. der Abzug des wassers geschieht durch Gräben, und aus die seine die Canale durch besonder Wind Mühle. die Canaele sind eine specielle Bequemlichkeit von Holland und Seeland. damit nun das wasser aus den Canalen fortlaufft, so dienen dazu die Schleussen. weil nun die gantze Festigkeit ihres Bodens von der gehörigen Abführung abhängt, so hat darüber diese Nation so weit raffinirt, bis Sie anderlich in Wasserbau die größte Meisterien geworden ist. die Niedrigkeit des Landes macht, daß solches großen Überschwemmungen ausgesetzt ist. Schvok[22] zehlt bis auf seinen Zeit 57. werkliche und besonders schädliche Überschwemungen: es sind dadurch bis weiles gantze Stücke Landes versuchen; ao 1721. sind 72. Dörffen aud die Ort eingefunden in die Erde, mit mehr als 100.000. Menschen. Am solchen Unglücks fällen vorzubeugen sind die Dämen angelegt worden; es gibt wohl Dämmen auch anderwärts, wie Z. E. im Schleswigischen; aber so große sind in der Quantitaet wie in Holland, nirgends in Europa. Sie sind im Grunde 10−12. Klaster breit, 3−4. Häuser-Etagen hoch, und oben noch so breit, daß 2. beladene Wage neben einander passiren können, wie sie auch würklich im Sommer zu Hernstraßen dienen. Sie kosten enormer Geld. Janicon versichert, daß die Unterhaltung diesen Dämmen kostet jährlich so viel als einen Armée von 40.000 Mann.[23]  Zeeland ist mit solchen fast gantz eingefaßt, und die dortigen Dämen haben 69. Tonene Golden gekostet.[24] An den Ufern der Provintz Holland hat zum theil die Natur selbst gesorgt, durch die sogenannten Dünen, nicht in dem Vestand, wie mans in Engelland[25] meint, sondern das sind lauten Hägel, die das gantzen Ufer ausmachen; sie lauffen bis an die ausserste Spitze von Holland, längst der Zuyder Zee, und wo solche nicht sind, wie Z. E. bey Texel, da sind schon gantze Districte von Menschen abandonnirt, wegen der Kostbarkeit der Dämme. Aber auch bey der Dämmen ist ein großen Risico, dem 1) diese nehmen auch ab, Mord und West Stürmen spühlen immer etwas davon weg: bey Hof von Holland sind über 30. Elen Landes so abgesprungen. 2) der Boden des Rheins vermehrt, also wächst auch das Wasser noch Proportion in die Höhe, und die Dämen können zuletzt nich hinlänglich seyn. Denn der Rhein verliehet in Holland seine Force, in dem er sich in mehrere und breite Armen vertheilt, also auch die Krafft die mitgeführten Schlaume in die See hinein zu treiben. Also muß der Boden offt gereiniget werden, das thut der Holländen auch, nach dem es auf die Frage viel Preis gesetzt worden, wie diesen Unbequemlichkeit abzuhelffen wäre? Ao 1731−32. hatten sie eine besondere Gefahr in Ansehung den darum zu besorgen: diese sind im Grund durch eicherne Pfählen befestiget, welche durch gewisse Seewurmmen angegriffen, und so durch löchnet wurden, daß wenn man davon schlug, so zerfielen sie in Stüden. Da setzte man großen Praemia[26] darauf war ein Hirniß oder etwa ein an derens Mittel erfunden sollte, um der Höltzernen Pfählen eine fest- und daurhaftigkeit zu verschaffen. Als eben dieses nicht helffen wollte, so resolvirten sie sich großen stücken aus Norwegen[27] zu hohlen, welche als daran versenkt im Wasser, und der Grund der Däme dadurch so befestiget wurde, daß mans noch bis auch diese Stunde etwa ein ewiges Werk halt. Den Wurm ist gewiß aus America, da hat man in den Zucker Inseln[28] solche schädliche Gattungen gefunden, weßwegen auch alle da gehen Schiffe doppelten Boden haben: so ist Z. E. ein Engelsches Schiff betitelt Le Temple in den Canal zu Havana versunken;[29] und seit dem hat man Anstalten gemacht, daß man entweder dem Boden des Schiffs aus Erder Holtz macht, das greift kein Seewurm an; oder aus gemeinen Holtz, und es dem enteichernen Blech beschlagen läßt.

           §. 10. Hier sind die 7. Provintzen der Vereinigten Niederlanden nach ihrer Gesetzmäßigen Ordnung recense unter welchen von Frießland[30] zu bemerken ist, daß es so heißt Schlachtweg, zum Unterschied zwom anderen Provintzen, Ost-und West Frießland.

           §. 11. Den größten Theil des Holländischen Bodens kan man eintheilen in Masch- und Qvest-Boden jener ist niedrig und worastig, dieser aber etwa erhoben, sandig, wagen, und mit Haiden besetzt das Masch- oder Marschland ist vortrefflich zum wiesenwachs, und Viechzucht: das ist auch bisher von Holland, Gröningen[31] unf Frießland der Haupt Product gewesen. Utrecht und Geldern scheinen zwischen beyden Orten von Ländern etwas medium zu seyn. Die Holländischen Käse sind von Lerley Gattung: 1) Edammer, der wird von der süßen Milch proparirt, wo noch alles Butter und Fette daran sitzt, und findet sich in dem nordlichen Theil der Republic hauptsächlich aber in Frießland 2) Kátert wird in den Südlichen Theilen gemacht, man nennet auch Schiffs Käse, er ist viel schlechter, weil die Butter von der Milch, woraus man ihn macht vorher abgenommen wird. Es haben aber seit einigen Jahres wegen der großen Vieh-Seuche, beyde Gattungen sehr merklich abgenommen, so daß der Bentner Käs von 9. Gl. 15–20. gesteigen ist. Ao 1770. sind daselbst 113.000. Stück Vieh gefallen, daher ist auch die Viehzucht sehr gefallen, zumahlen da die Seuche öffter wieder kam, und solche zu tilgen alles Vergebens angewandt wurde. Ehedem hat das Stück Käse 20–30. Gulden, hernach 60–70. und zuletzt auch 100. gekostet. Ihre vortreffliche Kühnereyen sind auch von anderen Nationen imitirt worden, und man nennet sie Hollandereyen. Schlachtvieh hat der Holländer so wenig in Überfluß, daß ers vielmehr von Auswärts kauffen muß, da kaufft er mageres Vieh aus Teutschland[32], Schleswig, Jütland, auch wohl aus Ungarn[33], mästet solches, an dem Holländisches Weisen. Frießland hat stande Pferde, die man zur Artillerie wohl brauchen kann; Gröningen kaufft solche zu seinen Stutereyen. Es gibt auch gute Schaafe, derend Wolle recht fein ist, aber in gantz Holland rechnet an noch keine Millionen Stück. Ihr Flachs ist vortreflich, und in einer solchen Qualité die mit unter die bester Sorte von Europe gehört. Der Vorzug den Holländischen Leinwand besteht aber eigentlich in den Taxon, die sie ihn zu geben wissen. Holland hat ferner Seite Austern Bänke, und die Austern die man in T[eutsch]land vor Englischen ausgibt, sind würklich Holländische. Ferner in ihrer Fischerey distingvirt sich eine, besondere Ehpece[34] von Fischen, die der Engelländer sehr gern ist, unter dem Mahnen Terbord, Steinbutter wurde es der deutsche nennen, es hat ein schön weisses Fleisch, und so einen delicaten Geschmack, daß es gewisse Jahr Zeiten giebt, wo man in Engelland nichts als Terbord essen will. Man rechnet 20–30.000. Ff Sterling was Holland dadurch jährlich von Engelland zieht. Die Heurung, besteht aus Torf; Holtz haben sie nicht einmahl zu ihrem Hausbau. Es sind nur in Utrecht zur Anlage einigen Waldungen neue Anstahlten gemacht, und darauf große Kosten angewandt worden; sie hauen den Stamm des Bauens bey Leite nicht aber, sondern sie köpfen nun die Äste ab, die sie Fagelchen nennen, und verkauffen solche Pfundweise. Torf wird in vielen Gegenden gefunden, nun Zeeland ausgenommen: Aber bey der Mange der Menschen wird schon das Torfstechen auch bedenklich, weil das Land dadurch niedrigen, und eben daßwegen immer morastiger wird; daraus ist erwachsen, daß Gegenden, die ehedem fruchbar war, niemehrs strecken unter dem Wasser, solche Gegenden siht man von Delfft[35] bis noch Rotterdam. Der Holländer verbrennt seinen Boden, also weiß er zuletzt versieden. Je Frieß und Grönland glaubt man zwar, die Törffe wuchsen wieder zu: allein es ist eine bloßßen fallacia,[36] diese Länder sind noch nicht allzu bewohnt, darum ist die Abnahme das Bodens nicht gar merklich. Die Noth Feurung des Winters zu haben, hat sie noch weiter gebracht; der Schlamm aus den Canalen wird ordentlich gekretet, und anstalt des Torfes gebrannt.

           §. 12. Getreide wird zwar in gantz Holland gebaut, aber es ist das einheimische vor die Unterthanen bey weitem nicht zureichend. Man rechnet in Holland 400.000. Morgen Landes die jährlich gebaut werden. Janicon behauptet, man baue kaum den 100ten theil davon Pontopidan[37] druckts sehr hipperbolisch aus; er sagt der Holländen habe kaum so viel Getreid, wo mit er seine Hünen fütteren können: das ist falsch. In Zeeland wo es viel Gest giebt, ist mand darauf verfallen, die Knappe zu bauen; das ist eine gewisse Pflantze, woraus die rothe Farbe preparirt wie die man zu allem rothen Tüchern zum Grund gebraucht. Dieß hat vortrefflich angeschlagen, so daß ein Acker Landes mit solcher Pflantze besetzt, gegen 100. tt. Steck jährlich eintrug; und dieser Vortheil dauerte solange als das ein Holländisches Monopolium war; nun ostes aber kein Geheimniß mehr, und ist schon überall verbreit. Also taugen alle 4. Elements nicht in Holland, die Luft ist erblicht, und ungesund, die Erde morastig, das Hauer schlecht, und kostbare, das Wasser sehr rar. Den sie haben keine Qwell-Wasser; das Regen-Wasser muß mühlsam in Cisternen aufegfaßt werden, welches aber auch bald verfaulen kann. Daher lassen sie ihn ordentlich trinkbares Wasser bis aus Engelland kommen; zu Bristol krigen sie schon gutes Quellwassers. Also muß an vielen Orten daß Wasser bezahlt werden. Es giebt auch kein Wildpret in diesem Lande, wenn man nur Gröningen ausnimmt, wo es doch in einer kleinem Waldung Hirschen giebt: das ist aber ein Regale, und die Jagd daselbst bey 100. Ducaten Strafe verboten. Alles ihr Wildpret besteht also aus Kaninchen, die sie hin und da mit Netzen fangen.

           §. 13. Doch ist durch Kunst und Industrie, dieser zufruchbahre Boden eines von den allengesegneten Länder geworden; und der Holländer hat aus diesem Morast würklich einen Paradis gemacht. Die Holländischen Gärten und ihre Gärtner haben überall großen Reputation. Es giebt hunderte von Holländischen Dörfer, die sich besser befinden als gantzen Städte von Teutschland. Ihr Geschmack in der Baukunst ist ein Modéle anderer Nationen geworden. Man hat von zugleich chrächtige Maisons de Campagne,[38] worauf die reichen Kauffleute ihren mächtigen Reichthum verschwenden.

           §. 14. Von den Nebenländern die sie in der Nachbarschafft adquirirt haben, ist generatim zu bemerken, daß sie solche nicht sowohl aus oeconomischen Ursachen haben an sich gezogen, um ihre Länder dadurch zu erweitern, sondern vielmehr aus Politischen Absichten, um des Comerces willen.

           §. 14. Je vorigen Seculo haben die Holländer fast die Hälffte von Brasilien[39] gehabt, die sie von Portugischen als Spanischen Untherthanen eroberten: das ist aber nachgehend durch eine dortige Revolte verlohren gegangen. Was sie noch daselbst haben ein Südlichen America[40] besteht meistens aus einem Stück v. Guiana[41]. Guiana liegt zwischen Brasilien und Terra firma eigentlich mit Frantzosen untermengt, die dort ihr Besetzthum zu Caënne[42] haben. Die Guiana ist überhaupt eins der fruchtbahresten Länder in der Welt; und tragt alles was zwischen den beyden Tropicis aud der Fläche des gantzen Erdbodens gefunden wird. Sie ist eigentlich eine Insel, formirt Südwärts durch den Fluß Maragnon[43], und Nordwärts begräntzt durch einen anderen mächtigen Fluß Orinoquo[44]; beyde flüße haben mittelst eines dritten Negro eine Communication in der Tiefe des Landes; und von diesen 3. Flüßen wird die Guiana gantz eingeschlossen. Unter den dortigen Etablissements ist Surinam[45] das wichtigste. Surinam wurde zuerst von den Frantzosen ao 1640. besetzt, sie verließen es wieder, ihnen folgten die Engelländer, die das Land zwar anfangs ziemlich angebaut haben, allein die Colonie war schwach, und sie konnte sich nicht helffen. In dem Krieg mit Engelland von 1661–66. fuhren zuerst Zeelandische Schiffe hin, und unterwarffen sich das Land, und haben es bis auf den heutigen Tag behalten, zur Nova Colonia wurde an Engelland restituirt; aber die Engelländer fordenen noch 400.000. ff. Sterling an den Holländenen, welches doch die letztere bisher noch glücklich declirirt haben. Überhaupt was die Holländen hier haben, ist ein Eigenthum der Ostindisches Compagnie, aus genommen daß von Surinam 1/3 den Westindischen Compagnie, 2/3 aber der Stadt Amsterdam zugehört, wiewohl diese originarie davon nun 1/3 halte, und 1/3 gehörte einige gewissen particulier Somelstick[46] zu, der aber sein drittel der Stadt Amsterdam auf ewig verkaufft hat. Die Hollander fanden das Land sehr morastig, sie tractirten es aber auf die Ort, in ihr eigenes Vaterland, das heißt, sie zapften das Wasser um das Land aus zu trocken Graben abführten solches durch Canaele fort, und legten Dämme an, um die Überschwemmungen zu verhäten. Das wichtigste Product daselbst bleibt Zucker, und man hält den Guianischen um mehrere f 100. besser, als wie den aus den Antillen[47]. Der Cafe [N.] ist nicht einheimisch, sie haben ihn aus Ostindien[48] hingebracht, in den ersteren Jahren zum erstaunlichen Vortheil: sie

[N. In der Antillen sind die Besitzungen der Holländer in Ansehung des Landbaues und der Produkte sehr unwichtig; allein in Absicht auf die Handlung haben sich verschiedene derselbe sehr berühmt und beträchtlich gemacht und diese sind St. Eustachius[49] und Curazao[50]: die erstere Insel eigentlich ein schroff kegelförmig aus dem Meer emporsteigender Feld von etwa 5. Meilen im Umfang hat nicht einmal einen gehörigen Hafen, sondern blos eine offene Rheede, und tragt blos etwas Toback, und etwa 6000 Centner Zucker, welchen Bau 120 Weisse und 1200 Neger betreiben. Von Eustachius aus ist auch noch das benochbarte steile fals entraumen Saba mit etwa 50 weissen Familien und 150. Negern bevölkert worden, es wird aber aussen sehr geutes Küchen gewächsen blos ein wenig Baumwolle da erzeugt, welche die Einwohner meist selbst zu Strümpfen für die Colonie verarbeiten, und zu, Thaler offt das Paar bezahlt erhalten das Frauenzimmer gedeiht in gantz America nicht so schön als auf Saba, und hat dort ein frischeres Ansehen als sonst auf keiner Antillischen Insel zu haben ist. In eben der Region liegt auch die etwa 16. Meilen im Umkreis haltende Insel St. Martin[51] die ebenfalls nichts weiter ist als eine Reise mit Hanke bedekter Felsen doch ist der Ankergrund da sicher. Die Frantzosen besitzen den größeren Theil davon, den sie vernachläßigen; die Holländer aber gewinnen auf ihrer kleineren Hälffte für 200000 Thaler Saltz, einige Baumwolle, Zucker der 3000. Sklaven beschäfftigt, und ein wenig Kafee. Der weissen Menschen waren ao 1753. nur erst 102. daselbst. Im Range gleich nach dem reichen Eustachius kommt Curazao ein etwa 10. Meilen langer und 5. breiter Hals im Meer nur 3. Meilen von der festen Küste von Venezuela abgelegen. Sein Hafen ist vortrefflich, und der beste in Westindien,[52] allein der Zugang dazu ist schwer, und wird von einer mit Einsicht angelegten Festung vertheidiget. Admiral d’Etrées[53] kam unter Louis XIV. mit einer dagegen gewageln Expedition schlecht weg; und seit dem war weder Curazao, noch die davon abhängende, Inselgen Aruba und Bonaira[54] von einem Feinde beunruhiget Indessen ist Eustachius am 2 Febr 1781. durch den Englischen Admiral Rodney[55] erobert worden; der aufgeforderte Gouverneur Graaf[56] ergab sich auf Discretion, und eben so auch des anderen Tags die von dem kleines Inseln St. Martin und Saba zu gleicher Zeit wurde eine kurtz vorher ausgelauffene Holländische Transport-Flotte von 30 Segeln noch eingehohlt und zurücke gebracht. Die Beute der Engelländer auf den Schiffen und Lande war unermeßlich, so daß Admiral Rodney, und General Vaughen[57] jeder auf seinen Beutetheil über ff. 300.000. Sterling bekommen haben. V. Erlanger Real Zeitung. 1781. No. 26.[58] 27.[59]]

konnten ihren Surinamer Café anfangs nun 1/3 wohlfeilen geben, und verkaufften ihn anstatt des Levantischen; ein ist er aber eben so theuer wie der aus der Levante. Baumwolle haben sie gar in Überfluß, und die qualité derselben ist vortrefflich. Über diese 3. Stagel Waaren ist ein Gesetz gemacht worden, daß der Holländer solche nirgends anders hinführen darf, als wie nach Holland. Man rechnet jährlich wenigstens 18. Schiffs Landungen, die sie mit diesen Producte aus Surinam nach Europa kommen. Die Stadt Paramaibo[60] bey dem Fluß Surinam ist eine offene Stadt gegen 830. Hausen stark, wird aber durch 3. Forts bedenkt, unter welchen das stärkste ist Fort Zeeland.[61] Man rechnete hier vor einigen Jahren 425. Plantantionen, deren 2/3 Zucker Plantationen sind, und dazu 8000. Negres, in Durchschnitt zu einen jedes Plantation zwischen 200. und 400. Negres. Wie alle hier angeführten 3. Colonien ihren Nahmen vor dort lauffenden Flüßen haben, so auch Berbice. Diese Colonie hat eine gewissen Familie van Behr[62] von der Ostind Compagnie zum Erblehen bekommen[63]; als aber in vorigen Krieg die Frantzosen daselbst einbrachen, und wegen ihres freywilligen Abzugs 300.000. Holl Gl. verlangten, so war das vor diese Faml ein wenig zu viel, dahero trat sie ihr Recht einen anderen Compagnie wieder ab, die von allerley reichen partikuliers bestund, welche die erwehnten Gulden zusammen stießen, und bezahlten solche an die Familie van Behr; diese Compagnie erkauffte also das Land, und ließ sich damit durch die Ostind Comp belehren, unter deren Hoheit bis auf den heutigen Tag steht. Esseguebo[64] ist gantz neu, sie verspricht aber in der Folge sehr viel, sonderlich überaus viel Zucker. Der Zucker erfordert ein hitziges Climat, und dabey einen Fetten und früchten Boden: alle diese Eigenschafften trifft man in dieser Landschafft an. Das Zucker Rohr ist hier sowohl als in Berbice weit größer und ergiebiger, als in den Englischen Zucker Plantantionen selbst: kann hier wächst es in einer Höhe von 20–28. Schuh, und ist so daurhafft, daß ein Staud 27–30. Jahre hinter einander gehauet werden kann. Es haben schon Englische Pflantzen aus Jamaica und Barbadoes[65] leere Schiffe dafür abgeschickt, im dortige Erde zu hohlen, und damit diese fallen Erde ihr magenes Land zubedenken aber es fanden sich Holtzwürmer in der Erde, die bohnten das Schiff durch, und mußten also die Engelländer nothwendig aufhören. Alle diese Colonien wären schon längst weitergegangen, wenn sie nicht unter der Hoheit einer solcher Exclusiver und monopolisirenden Comp stünden. In Africa[66] sitzen die Holländer auf der Küste von Guinea eben so gut wie die Engelländer selbst, und nicht noch etwas stärken: man rechnet 16. Striche Landes, die sie daselbst besitzen; wo doch ihn Hauptsitz die Festung Delmina[67] ist, wie sie es contracte nennen; das ist aber keine Colonie: der gantze Grund der dortigen Etablissements ist Sklaven-Handel.

           §. 16. Kaap de Goede Hop[68] ist heut zu Tage eine sehr ansehrliche und florissante Colonie; dieß Vorgebürg nannten die Portugiesen zuerst Tormentoso, der Marter-Gebürge[69] wegen der dortigen fesstigen Stürmen, als ihnen aber dadurch der weg nach Ostindien geöffnet wurde, und sahen in den Folge, daß wenn man nun einmahl dieses Vorgebürge passirt hätte, so könnte man sich alles gutes Versprechen so nannte sie es Cabo de bona Speranza.[70] Es wurde aber von Portugiesen nie besetzt; dahero als die Hollandern Etablissement suchten nach Ostindien, so besetzten sie dieses Cap erst circa a. 1595. In den dortigen Gegenden fanden sie eine Wege ihrer Wildheit so bemühete Nation, die Hottentotten, nach dem nun sie die Holländer diese Wilde Nation zu ihren guten Freunden gemacht haben, so offerirt sie denen Hottentotten, sie wollten ihnen ein Stück Landes abkauffen, Geld kannten sie nicht, also brachten ihnen die Holländer allerley Spielwaaren hin, und kaufften sich ein Stück Landes gegen solche Waaren bis auf 80.000. Holl Gulden an Werth. Hergegen haben sich die Hollaenden den Schutz dieser Nation ausbedingen, sie in ihrer Possession gegen einen jeden Dritten zu mainteriren; die Hottentotten versprechen es, und sie haben es noch bisher immer heilig gehalten. Diese Bündniß wird alle Jahre renovirt, durch einen Holländischen Ambassadeur, vermittelst eines Handschlages und gewissen Geschenke, die ihnen die Holländer thun. Hier sitzen also die Hollander ziemlich fest, und haben sich schon verbreitet in die Tief bis auf 30. und mehr Meilen. Hier haben sie einheimliche Schaafe, und Horvieh, auch allerley Gemüse selbst hingebracht, genießen also alles im großen Überfluß. Das Climat ist auch vortrefflich, und sehr gesund. Die übrigen Vortheile dieses Besitzthums bestehen darine 1) die Compagnie hat hier eine großen Apotheque, dazu besondere Medicos, und ein mächtiges Hospital, welches alles Leuten, die in der dortigen stürmische See verunglückt worden sind, zum besten dient. 2) Dieses Caap ist eine allgemeine Anlage aller Schiffe die aus Ostindien nach Europa kommen, und 3) eine vortreffliche Retriate,[71] gegen die festigen Stürme. Es sind daselbst 2. herschende Winde, die man beyde Monzons oder Monssons nennet; der gute Monsson kommt aus Sud-Ost, ist trocken, und gar nicht stürmisch, mit dem müssen die Schiffe aus Ostindien zurücke. Der böse Monsson ist diesem mitgegengesetzt, er kommt von Nord-West, und macht die festigste Stürme die man dencken kann. Beyde herschen 5. bis 6. Monathe, man weiß auch die Zeit, wann sie zu kommen pflegen, nehmlich der Gute Monssons geht von October an, bis zum Monath Märtz, und der böse durch die übrige Zeit des Jahrs. Es ist an dem Cap eine gute Festung, und großen Seehaven angelegt; doch sind die Schiffe manchmal in den Haven selbst nicht sicher, wie man ein Beispiel hat, daß in diesem Seculo in dem Haven selbst 9. Schiffe, nehmlich 6. Holländische, 2. Frantzösische, und ein Englisches untergangen sind. Die Holländer haben auch das Land anzubauen gesucht; anfangs war der Anbau sehr schlecht; eben die Comp hat schon in vorigen Seculo mehrere Jahre hinter einander gantze Milliones angewandt um diese Colonie respectable zumachen. Die Colonisten zahlen der Compagnile ein gewisses Geld als eine jährliche Contribution. Nach allerley Raffinerie hat mand gefunden die Wein Rebe daselbst vorzüglich gut anschlagen sollten. Zuerst ist es einem gewissen Particulier nahmens Van der Stiel[72] eingefallen, dort eine Maison de Campagne anzulagen; da baute er unter andere auch Weinreben; sein Sohn[73] findet an darüber noch mehr zu raffinirien, machte aus seinem Lustgarten eine nebe Colonie unter dem Nahmen Constantia,[74] und fand daß die Gegend die Freuen überhaupt vortrefflich zum Weinbau wär und reüssirte vorzüglich der Weinstock aus Schiras.[75] Man hat nunmehro beydes, weissen und rothen Wein, der letzte wächst am meisten um Constantia herum; der allen vortreflichste wie man glaubt in der gantzen Welt. Der Hollander bezahlt ein gewisses Faß voll mit 25. Gulden, des Ausländer aber die geriegere Sorte ein 40. die beste mit 60. R. Thaler[76]. Um nun den Weinbau noch mehr zu beförderen, so haben schon die Hollander Anstalten, gemacht, Leute aus Teutschland, bestende von der Gegend am Rhein, die denselben verstehen hingeschickt, die also darüber immer mehr u mehr rafinirt.

           §. 17. Wo in Ostindien von Europäern gehandlt wie da findet man auch Holländer: ihre eigentliche Fort besteht aber in den Inseln; wiewohl sie auch am festige Lande schöne Besitzthümer haben. In Malabar[77] sitzen sie auf der eigentlichen Küste nur, und sind daselbst noch jetzo die stärkstes unter den Europäern. Die dortige Nationen siehen eigentlich unter den Marattem. Cananor[78] haben die Holl ao 1664. von den Portugiesen adquirirt; mittelst einen Garnison sind sie also Meister von der dortigen Handlung. Cranganor[79] gehört ihnen nicht gantz, sondern nur den befestigte Theil davon dieser Ort ist übrigens die Hauptstadt von einere Königreich gleiches Nahmens. Cochin[80] ist in Malabar ihr Haupt Etablissement, und zugleich die stärkste Festung, die sie dort haben. Zu Coulan[81] ist auch eine Residentz mit einer guten Festung. Was die Holländischen Besitzthümer betrifft auf der Küste von Coromandel,[82] so sitzt der Holländer dermahlen nur in der aussersten Südliches Sitz. Nagapatman[83] ist ihr Hauptsitz, und hat wichtige Festung und See-Haven. Es wurde ehedem Neu Geldria genannt, das ist aber jetzt ihr 2ten Hauptort. Nebst der Stadt besitzen sie nach eine kleine Landschafft, wo 13. kleine Dörffer angelegt sind. Zu Tutucoryn[84] haben sie auch eine Factorey. Durch die 2. erwehnten Hauptorten sind sie in der Possession vom Freto zwischen der Insel Ceylon,[85] und der Küste von Coromandel. Dieses Fretum[86] erstreckt sich in gantzen bis auf 50. Meilen, die See Meile zu 20. auf 1. Grad gerechnet. In der gantzen Länge finden sich Perle-Muschel, die zwar durch die Compagnie selbst, mit eigenen Unkoste und durch eigene Bediente nicht gefischt werden; Sie behält sich aber das Recht vor, daß dort niemand als durch ihre besondere Erlaubniß fischen dort; und die Erlaubniß läßt sie sich nicht theuer bezahlen. Wie noch die Fischerey in ihrem Flor war, da rechnete man, daß wenn die Comp benannt machen ließ; künfftiges Jahr, im diese und diese Zeit soll eine Fischerey eingestellt werden, so fanden sich daselbst von Malabar, Coromandel etc Heiden und Mauren ein, gegen 50.000. Menschen, die alle bey dieser Gelegenheit ihr Vortheil suchten, die Fischerey geschiht durch Tauchen (Plongeurs), die durch Boote in die Tiefe hinein gelassen werden, und man bindet ihre noch große Steine an den Körper, damit sie desto tiefer hinunter fahren sollen. Man hat gerechnet 5. bis 600. Barquen, die auf dieser Fischerey auf einmahl erschienen, und deren eine jede 4–6. Plongeurs auf sich hatte. Was um gefischt wird, ist ein Eigenthum des Kauffmanns, der Plongeurs bestellt hat; aber die Comp ist berechtigen den Preis diesern Perlen selbst zu setzen. Ao 1708. hat man Perlen von 1 Rati – 1 Carat oder 1/60 Qwantchen zu 3. Holl Gulden, von 5. Rati zu 255. Holl Gl das Stück verkaufft: wenn sie über 5. Carat schwer sind, so haben sie keinen Preis, das heißt, es kommt auf den Leibhaben an. Diese Fischerey war den Holländern doch sehr vortheilhafft, da sie öffters die besten Perlen am sich gekaufft haben. Allein sie ist in den neueren Zeiten sehr gefallen, theils 1) weil die öfftere Fluth die Perlen Muschel von diesem facto wegspühlet; Theils 2) weil ihr Debit in Europa merklich gefallen ist wegen der besseren Sorte, die man sonst in Ostindien hat. Man hat ihrer noch 2. 1) Im Persischen Meer-Busen bey Ormes, dieß ist die wichtigste Fischerey, und die kammen aller besten her. 2) die Sineser ihre, die ist aber exclusiv. Auf der Küste von Malacca[87] zu Siam[88] habe, die Holländer keine Exclusive Handlung mehr. Malacca die ihnen daselbst zugehört, ist eine wohl eingerichtete Festung, die das gantze Fretum zwischen Malacea[89] und Sumatra[90] commandirt, und wie sie ein Ort ihren Zuflucht aus den Holl Besitzthumer in der Nachbahrschaft ist so bleibt ihnen solche immer sehr wichtig.


[§. 18.]


§. 20. Man hat die Anzahl der Menschen in der Vereinigten Niederlanden im vorigen Seculo überhaupt höher geschätzt, als wie mans thut in dem gegenwärtigen. De Witt[91] setzt sie nur in der Provintz Holland auf 2,400.000: das ist falsch.  Jetzt ist es ziemlich genau berechnet worden in den neueren Zeiten. Levenhoeck[92] nimmt in dieser Provintz kaum 1. Million an, berechnet aus den Häusern, deren Anzahl er auf 163500. setzt, dieß multipicirt mit 6–981.000. Keerseboom[93] nimmt die Zahl der Gebohrenen an – 28.000.[94] Dieses mit 35. multiplicirt – 980.000. Davon hat die Stadt Amsterdam das mehrste, dieser Ort wurde gleich unter der Spanischen Tyranney eine Zuflucht der Protestanten, aus Antwerpen, Flandern[95], und Brabant. Ao 1620. rechnete man daselbst über 10.000 – Hauser, ao 1647. über – 45.000: das mit 6. multiplicirt, giebt 270.000. Diese Stadt enthält mehr als ¼ der gantzen Provintz, und die Provintz 2/5 des Gantzen, inclusive die Generalitäts Lande. Also hat Amsterdam ohnegefähr 1/10 von gantzen Vereinigten Niederlanden, und diese Zusammen genommen enthalten noch kaum 2 ½ Million Menschen. Ein sehr großer Theil der heutigen Einwohner ist nicht einheimisch der Holländer remarquirt. Es sey nicht das Clima, Wolfeil des Lebens, auch nicht die Fruchtbarkeit des Landes, war die Leute dahin gezogen hat, sondern die Freyheit der Religion, und der Lebensort soll diesen Zufluß gemacht haben. Wenn de Schiffarth comparat er mit der Anzahl der Menschen, kaum ist die Republic im Stande solche aus eigenen Einwohner zu bestellen. Es findet sich in den neuesten Zeiten, daß wenn die Flotte nach Ostindien abgeht, so sind schon die sogenanntes Seelenverkauffen da, durch welche sich die Comp ihre Matrosen bestellt. Die Comp macht nemlich mit ihnen Accord, und sie suchen Handwerkes Leute, die aus Hand dahin kommen dergestalt aufzutreibe, daß sie ihnen in Wieths Hausern, und anderwärts allerley Intriguen spielen, bis sie in Schulden gerathen, und da sagen die Seelen Verkauffen: Ich bezahle für euch, aber ihr mußt nach Ostindie und auf solche Ort muß der arme Handwerks Mann sich kurtz und gut zu der angetragenen Condition bequemen.

§. 21. Daß der Holländer stark phlegmatisch ist, das scheint mit dem Handlungs Geist zu constrastiren, allein just die Handlung macht ihm sein Haupt-Trait, daß er nehmlich sparsam und mäßig seyn muß, und daß verursacht ihm sein Phlegma. Er ist von seinen Trokkene, Bon mots bekannt, allein das ist kein wurden, wo Freyheit und Phlegma herscht. Gar zu höfflich ist er nicht; das ist auch mit der Freyheit verbinden: denn höfflich ist so viel als Hofmäßig er weiß aber von keinem. Der Holländer ist ausserordentlich rein; die gantze Beschäfftigung des Frauenzimmers besteht darine, alles in Ordnung und rein zu halten, und andere Geschäfte verrichtet der Mann Z. E. das Kuhmelken und dgl. m. diese Propelté sonderlich in Nord-Holland[96] scheint dem Ausländen zum lächerlichen zu gehen. Sie waschen ihre Baume ordentlich, und bemahlen sie mit verschiedenen Farben, sie ziehen Vorhänge vorhern Caminen, mahlen ihren höltzernen Fußboden durch allerley Figuren aus, bestreuen ihre Gassen mit Sand von verschiedenen Farben, und machen sie sogar Figuren daraus, da darf aber kein Vieh durch die Straße gehen. Bisweilen scheinet diese Reinigkeit getrieben zu seyn bis ekelhafft zu werden; in der Stube spuckt kein Mensch auf den Boden, sondern nur jeder vor sich ein kleines Gefäß auf den Tische, worinnen erspucken muß. Der Hauptgrund dieser übertriebenen Reinigkeit ist in der Beschaffefnheit des Landes selbst zu suchen; die Canaele haben Schlangen, und sie können anders unmöglich erhalten werden, als durchs beständige Putzen. Bey dem Oranischen Hof aber is alles reg[u]lirt nach dem neuesten Geschmack. Der Italiäner sagt: der Holländer sey wie sein Torf, der man nur allmählich In Feuer bringen kann, wenn das aber niemahl ist, so brennt er, daß es kein Kohlen übrig bleibt.

           §. 22. Zu der Utrechtischen Union[97] sind noch in der Folge einige andere Dinge durch gemeinsame Einstimmung als Supplementa hinzugefügt worden;[98] einige giebts auch die heutiges tags nicht mehr gehalten, als nur zu ihrem damahligen Zustand abgemessen Leges. 1) dieser erste Punkt: (velut una gens[99]) muß respect exterorum verstanden werden, begreifft aber in sich zugleich ein Foedus alternum.[100] 2) Der Hauptgrund ihren Union nicht unmittelbahr Salus Publica, sondern securitas erga exteros[101], sie sahen nehmlich ein, daß in den Provintz war an und vor sich schwach, aber vis unita fortior.[102] 3) In allen den Geschäften die das Gantze angehen hat jede Provintz 1. Stimmen, und wird angesehen als 1. Persohn. Das hat Moritz Printz von Oranien[103] zuerst eingeführt, da er bey der Reduction den Truppen zu einen jeden Provintz besondern Booten abgeschickt hatte, um ihren Consens darüber einzufohlen. Also in solchen Geschäften muß die gantze Republique sagen Ja, oder Nein; Holland giebt aber immer das Gewicht. Indessen wann frembde Gesandten etwas bey den Republique ausrichten wollen, so reichen sie hin zu allen besonders, um die Mehrheit der Stimmen zu erhalten. 4) Im 2ten Artikel ist die Rede von bello defensivo, hier aber de offensivo. In Ansehnung des Feindes war 1670. der Fall, da die Provintz Zeeland der mit Franckreich[104] durch alle die übrigen Provintzen geschlossenen Feinden von null und richtig erklärte, weil sie ihre Einwilligung nicht hat darin gegeben: allein die Prot. Holland der es am meisten daran lag, antwortete das wäre ein Casus Extraordinarius[105], folglich mußte es durch die Mehrheit der Stimmen decidirt werden.  5.) Hier zeigt sich der genaueste Nexus Provinciarum inter se[106] und daß die Eydgenoßschafft in nexu laxiori[107] steht, dem die Cantons können Alliancen schließen, ohne dem Consens aller übrigen. 6) In diesem Punckt liegt der Hauptgrund, oder [son.] was in folgenden §. erwiesen wird, daß der Körper den wir nennen die Rep. der Ver. Nied. ist nicht eine Republique, sondern ein Complexus plurium Rerump[108] doch ist von diesem general Principio eine Ausnahme, werde. 7) daß die Müntze in allen VII. Provintzen einer ley Schrot und Korn haben muß. Dieß zeigt das die Holländer schon bey der Errichtung ihrer Republique die Rem Monetariam[109] verstunden, und sahen wohl ein, daß wenn den Müntzfuß nicht einerley ist, so können die Negotianten leicht betragen werden. So ist auch einerley Maaßstab und Gericht, obwohl sonst die Libertas Comercii[110] uneingeschränkt bleibt. 8.) Sobald es nicht Unions Sachen sind, so ist eine jede Provintz frey; da könnte es aber leicht ein immer tifer Krieg entstehen, um dem vorzubeugen ist dieser Artikel auch mit beygefügt worden. 9.) Zu den Zeit der Union gab es noch mehrer Statthalter, diesen giebt also das Gesetz nicht das Ius Mediationis,[111] wie in vorigen Ort sondern; Arbitii et decisionis[112], mit dem Zusatz, ihr Sententz gleich und ohngeachtet aller Protestation exsequirt werden.

           §. 24. Jede Provintz von sich betrachtet exerirt die Potestatem Legislatoriam, Iudiciariam, Executivam, Ius circa Sacra, Tributorum, mit eine Wort ade Jura Maiestatis Immanentia.[113] Das ist also nicht in der Republique selbst, sondern ausser ihrem Territorio, wo sich die Seele, und Kraft der Union am meisten aussern kann: darum heißen auch die Nebenländer, die Generalitäts Lande, wozu man auch die Besitzthumen der beyden Handels Compagnien reihnet. Setze man nun alle diese Länder ginngen verlohren, so hätte die Rep. der Ver. Nied. würklich kein Territorium, so paradox als das einem vorkommen mag.

           §. 25. Die heutigen sieben Provintzen in Medio aevi alle unter fürstlicher Regierung, und es ist noch heutiges Tags aus dieser ehemaligen Verfassung verschiedenes beybehalten worden. Unter der Spanischen Regierung waren sie Provintzen, und so werden sie noch heute Stylo Curiae genannt, welche Benennung doch jetzo in Grunde falsch ist. So nennen sie auch die Personen die noch dem Haag[114] auf die Versammlung der Gen. Staaten abschicken, ihre Deputirten, da sie doch würklich gesandten sind, so wie die Bewollmächtigten der deutschen Fürsten zu Regenspurg.[115] Sie haben auch ihren Statthalter, da doch kein Souverain mehr da ist, dessen Vices dieser Verwalten sollte. Endlich lassen sie auch alle die Privilegie gelten, die Privat Persohnen unter der ehemahligen Regierung sind ertheilt worden.

§. 26–32. General Anmerkung: In Geldern hat die Noblesse die wichtigsten Jura, in Holland haben sie die reichen Handels Städte. Geldern hat wenig Antheil an der Handlung, und die Grundstücke gehören dem Adel zu. Der Printz von Oranien ist da selbst durch eine Höflichkeit zum ersten Edelmann declarirt worden, derhero kommt ihm auch das Jus Praeficlii zu.[116] In Holland giebts mehrer große Örter die nach dem gemeinen Begriff würklich Städte sind, sie werden aber so ungemeint, eo ipso, weil sie in dem Haag keinen Stimmen haben, und so ist es mit Haag selbst.

           §. 33. Die Landschafft Drenthe genießt eine völlige Independentz, und regiret sich selbst im Grunde aber so gut wie andere Provintzen sie hat aber keine Stimme auf der Versammlung der General Staaten. Ao 1747 hat sie zwar ernstlich darauf gedrungen, allein man schlug es ab, aus dem Grunde, weil sie noch nich 1/10 des Gantzen contribuirt, man sagte: es wäre in der Mühe Weeh.

           §. 34. Es ist offt disputirt worden, welche Persohnen die Souverains in einer jeden Provintz wären? Endlich decidirt; kein einzelnes Mitglied der Provintz, sondern das gantze Corpus Collectivum 1) omnium Nobilium 2) omnium Civitatum, junctim.[117] Besonders unter den Städten ist es ausgemacht worden, daß nicht der Bürgermeister allein, auch nicht der Rath allein, sondern beyde junctim sollen die Souveranité haben. Es sind 2. Collegia in einer jeden Provintz, Regierungs- und Iustitz-Collegium. Vielen haben geglaubt: die Provintzen regirten sich Democratisch, sonderlich in Ansehung der Städte, allein das ist falsch, nie wird die Bürgerschafft um ihr Gutachten gefragt, sondern die Herre machen selbst alles unter sich aus, welches offenbahr meine Aristocratische Regierung an die Hand giebt.

           §. 35. Das General Principium: Jede Provintz einzeln, hat so viel Rechten wie jede andere leidet doch einige Ausnahmen. So ist 1) Ein Rang unter den Provintzen festgestellt, um der Ordnung halben; Frießland und Utrecht hatten unter sich einen Rang Streit, der wurde aber durch den Statthalter decidirt. 2) Holland hat sicher Übergewicht erworben fast in allen Staats Geschäffte dem sie hat 3. Stimmen in den Deputationen, sie ernemet alle Gesandten nach Franckreich, so wie Zeeland schlägt alle nach Engelland vor; weil dieser Complexe, Insularem die die größte Commonicaon mit Engelland hat, und führt den größten Theil von Commerce. 3) In dem gesammten Admiralität so wohl was die Oeconomie der Marine, als was die Gerichtsbarkeit anbetrifft, haben den größten Antheil diese beyde See-Provintzen daran, weil sie auch das meiste zu den Creibes beytragen.

           §. 36. Zur Unterhaltung der Sicherheit der Unionist ein ewiges Corpus in dem Haag wiedergelegt, unter dem Nahmen der General Staaten, zum Unterschied der Provintzial Staaten. Was die Anzahl der Deputirten betrifft, so ist derinn die Regel, daß jede Provintz schickt soviel als sie will. Wie sitzen alle an einem langem und schmahlen Tische, dabey hat jede Provintz 6. Stühle; wenn es also mehrere Deputirten giebt als 6. Z. Ex. 7. so kann der 7te entweder stehen, oder sich an die Wand setzen, wo es noch mehrere Stühle übrig sind. Längst der Breite des Tisches sind alle Fenster, und sobald einer sich niedersetzt, so setzt er seinen Huth gleich auf, sogare der Gegenwart des Statthalters, auch machen sie keine Complimenten, beydes zum Beweis ihrer Freyheit. Übrigens darf man sich nicht vorstellen, als wenn hier eine große Pracht in Kleiden und andere ausserlichen Dingen wäre; Nein! Sie erscheinen alle in den schlampesten Kleidungen die man denken kan. Man schikt ordentlich mehrere Deputirte, von einer jeden Provinttz, wegen der Menge der Geschäffte und deren Verschiedenheit; dem es ist nicht ein jeder allerley Sachen, auch nicht ein eintziger so viel Geschäfften gewachsen. Darum ohflegt man ordentlich unter ihnen die Geschäfft vertheilen, so sind die Marine, Regierungs, und Finance Sachen unter ihnen getheilt. Nachdem ein diese oder jene Gattung der Sachen in Motion kommt, so antwortet die innere derjenige darauf, dem es specialiter aufgetragen ist. Sie sind ordentlich nicht ad dies virae[118], sondern nur 3. oder höchstens 6. Jahre: nur in den Provintz Utrecht findet man 2. die ad dies virae gesetzt sind. Diese Versammlung der General Staaten exercirt 1) Alle Jura Majestatis Transenntia; hier wird also ein Krieg angekündiget, Friede, Alliance geschloßen, Waffenstillstand erkannt, von hier werden alle Gesandten nach den Auswürtigen Höfen instruirt; am ihnen Depechen[119] ausgefertigt, und ihnige an die Republique lauffen gleichfalls hirher ein. Die Personen die künfftig zu den Geschäfften gebraucht werden sollen, werden hier ernannt, besonders die gantze Generalität und Admiralität, die auch so wohl ihre Instructions als ihre Ordre in dem Campagnen bekommen von hier. 2) Sie exercirt die höchste Gewalt und völlige Souverainetée über alle Generalitäts Lande, mit samten Besitzthümer der Ost und West Indischen Compagnie. 3) Sie fertiget alles proprio nomine aus. Doch bleibt ein jedes einzelnes Glied dieser Versammlung ein Unterthan von seiner Provintz, die kan ihn absetzen, zurücke rufen, auch hinrichten, wenn es nicht seiner Instruction gemäß handelt. Ihre Salaria sind nicht hinlänglich zu ihrer Unterhaltung aber die Sporteln sind sehr beträchtlich. 2) Wenn die General Staaten ein Gesetz machen, so gilt das nur in den Generalitäts Landes, aber in keiner Provintz: derowegen als Bet und Bußtagen in den gantzen Republique anzuordnen sind, so schicken sie zwar ihre Verordnung an alle Provintzen ab, aber mit dem Zusatz, wenn sie solche wollten publiciren lassen, wollen sie es nicht thun so stehts in ihrem freyen Willen. Also können sie Gesetze geben bis in die neuen Welt, nur in den VII. Provintzen nicht; es sey denn, das diese selbst einwilligen. Sie beschließen alles, was in Ansehung des Gantzen ausgemacht werden muß, aber zuest müssen sie eine jede Provintz darüber befragen, ob sie das thun und sich dazu beqwemen will.

           §. 37. Das Praesidium[120] in dieser Versammlung ist nothwendig, dem wenn man Z. E. mit frembden Gesandten sprechen will, ß können sie alle nicht sprechen. Alle VII. Provintzen haben ein gleiches Recht darzu, als gehts wechsels weit, und diese Abwechselung geschiht alle Sontag um 12 Uhr des Mittags, das geht so genau mit dem Schlag der Uhr das wenn ein Courier ein Paar Minuten vor 12 Uhr ankommt, so giebt er seinen Depechen noch dem alten Praesidenten ab, kommt er aber nur ein Paar Minuten später, so muß er sie schon den neuen Praesidenten überliefern. Der Preses sitzt an der schmalen Seite des Tisches in einem Elfenbeineren Stuhl, und wenn sein Praesidium beschloßen ist, so schlägt er mit der Hand auf den Tische zu. Jede Comission besteht aus 7. Personen. Dabey ist noch eine Persohn, der Raths Pensionarius von Holland, der in allen Commissionen die Acta führt, und in denselbigen ein nothwndiges Mitglied ist, daher auch als der erste Staats Minister von den Republique angesehen wird. Er sammlet alle Stimmen zusammen, und giebt sein Gutachten dazu. Eigentlich und originarie sollte er nichtsweiter, als ein Syndicus von der Noblesse der Provintz Holland seyn; daß er aber nummehro ein Membrum necessarium der General-Staaten ist, das ist bloß par Hazard geschehen. Als nehmlich der berühmte Olden-Barnefelds,[121] Raths Pensionarius von Holland, als ein sehr habiler und Staats verständiger Mann zu den öffentliches Staatsgeschäfften gebraucht wurde, so maßten sich seine Successores des nähmlichen Rechtes an, und durch den bestätigen Ahnen ist daraus eine Observantz geworden, ehe man sichs versah. Er kennet den gantzen Staat vollkommen: wenn er also ein Mann ist, den seine Charge zu gebrauchen weiß, so kann er nicht nur der Provintz Holland, sondern auch den gesammten General Staaten offenbahr das Gewicht geben. Der Erb-Statthalter sitzt auch da in allen Deliberationen, nichts kan vor ihm verborgen bleiben. Er hat aber keine Stimmen, weil es ein altes Gesetz ist, daß keine Militair Persohn kann daselbst Stimmen haben. Im Votiren ist er auch nicht da. Er sitzt übrigens an der schmalen Seite des Tisches, in einem mit dem Oranischen Wafen gestickten Stuhl. Der Greffier[122] ist der 2te Staats Minister in der gantzen Republique. Seine Hauptbeschäftigung ist, alles zu protocolliren, was von auswärtigen schriftlich proponirt wird, öffentlich vorzulesen; und wie der Raths Pensionarius alles mündlich vorträgt, so beschäftiget sich dieser mit allen dem was schriftlich abgefaßt werden soll. Er hat seinen besonderen Stuhl und Tische; wenn den Praesident ihn ruft; Greffier! so stellt sich dieser gleich hinter den Praesidenten, und nimt den Huth ab, hat er den Befehl erhalten, etwas zu schreiben, so geht er wieder zu seinen Tische, setzt den Huth auf, und schreibt. Er hat das Vorrecht, in allen Commissionen seine Stimmen geben zu können, nur in der Versammlung der General Staaten nicht. Er ist auch von manchen der Canzler der Republique genannt worden. Wenn der Raths Pensionär ein abgelebter Mann ist wie der jetzige, so führt der Greffier eintzig und allem das Staats Ruden, und kann betrachtet werden als der eintzige Staats Minister in der Republique. Alle Stimmene, Propositiones, Deliberata müssen an die Provintzial Staaten abgeschickt werden, um das Geschwieder zu haben, wird alles gedruckt; dazu ist der Staatsbuchdrucker, und diese Charge ist ihm auf 20. bis 25.000. Holl Gulden einträglich. Es geschicht mannchmal, daß alle Provintzial Stände nach dem Haag zusammen berufen werden, so geschah es ao 1660. und damahls bestund die Versammlung aus mehr als 300. Persohnen; diesem Sec. hat man kein Beyspiel von einem ähnlichen Vorfall. Aus der Verhältniß der General-Staaten gegen die Prot. Staaten entstehen manche Bizarerien. Z. E. Das Collegium der Gen. Staaten hat seine Bedinten, Copisten, Bothen und d. gl. m: ist also über einem von diesem das Urtheil gesprochen, er soll hangen, so entsteht gleich die Frage: Wo? Man sollte dencken: vor dem Haag: aber das ist kein Territorium der Gen. Staaten, folglich können sie daselbst keine Jurisdictionem Sanguinis[123] ausüben: es muß also die Provintz Holland um Erlaubniß ersucht werden, sie möchte ihren Galgen tantisper leihen. Diese Verfaßung ist in manchene Stücken zimlich fehlerhaft; dem 1) es ist schwer wichtige Sachen gehen Zuhalten, weil alles gedruckt werden, und zur Notitz aller Provintizal Ständen, wie auch aller Magistrats Persohnen gelangen muß. 2) die wichtigen Affaires gehen sehr langsam, es muß alles zuerst alles mit Provinzial Staaten communizirt, und von ihnen wieder rapportirt werden; ja manches muß gar unausgemacht bleiben propter defectum unanimium.[124] Es ist also noch dabey ein Wunder, daß dieser Staat von je her so großen Unternehmungen hat verrichten können: das ist meistens denem Raths Pensionärs zu denken, die sich genöthiget fanden, in ausserordentlichen Fällen von den Gesetze, abzuweichen.

           §. 38. Der Staats Rath ist dem Collegio der General-Staaten, als certo respectu seinen Souverainen subordinirt: jedoch diejenigen Gemachtsame die er hat, können ihm die G. Staaten durchaus nicht nehmen. Das wichtigste Departement darim ist das Departement der Kriegs-Sohnen. Wenn also der Holländer Krieg führt, so schickt der Staats Rath 2. bis 3. Deputirten mit in die Campagne, die in alle Kriegs Consiliis immer gegenwärtig seyn, und den Staats Rath von allem genau unterrichten sollen. Unter dem 12. Mitgliedern dieses Raths, setzt die Provintz Holland allein 3, ein sehr wichtiger Vorzug, da sie vor dem gantzen Staats Rath ¼ der Stimmen hat. Die wichtigste Charge führt der General Schatzmeister, es wird alles was Financen, also auch Kriegsachen betrifft, nach seinem Gutachten geschloßen, Er ist gleichsam ein Syndicus vom Staats Rath, dessen Mund, und der Dritte Minister in der Republique.

           §. 39. Die Einrichtung mit der Stattshalterschafft ist den Vereinigten Niederlanden etwas so eigenthumliches, daß wir davon kein Beyspiel haben in allen anderen Staaten. Dagleich nähert sich ihre Verfassung etwas zu der Monarchischen Regierung: so wie in T[eutsch]land mittelst des Landes Hoheit die ein jeder R. Stand hat, sich einem Systeme der Staaten zu näheren scheint. Montesquieu[125] aussert in seinem Esprit de Loix, er habe einen Gedanken über die Nothwendigkeit der Statthalterschafft, man findet es aber in seinen Werken nicht; Schade daß wir des großen Mannes Gedanken verloren haben. Diese Statthalterschafft begriff ehedem, unter der Spanischen Regierung ein würkliches Vicariat, in der Folge ist sie beybehalten worden, da die Rep. doch keinen Souverainen mehr erkennen wollte, um da sie jetztdie völlige Souverainité hat, so bleibt doch die Statthalterschaft in ihrem alte Vigeur. Was ihre Hauptgerechtsame betrifft, so ist dieß das Generale: Alle die Gerechtsame, nomine summi Imperatis[126] zu exerciren nöthig, die von einer ein zunenen Person in einer entferneten Gegend mußten ausgeübet werden es sey in Civil oder Kriegs Sachen, dieses hat Philipp[127] alles dem Statthalter überlassen. Er vergiebt also alle Officiers Chargen, vermöge seines Gouvernement Militairs. Alle Militair Personen schwören den Eyd der Treue 1) der Provintz von welchen sie bestellt sind 2) der gantzen Union, und 3) dem Erb Statthalter auch: aber in der letzten Vergebung des General Capitaneats ist noch etwas vor den Statthalter unschätzbares eingerückt worden, der nemlich alle Landtruppen zur Unterhaltung des Ruhestandes und der gegenwärtigen Verfassung zu gebrauchen berechtiget sey; folglich weil die Statthalterschafft selbst mit zu dieser Verfassung gehört. Er kan sich dieser Truppen auch zu seiner eignen Sicherheit immer bedienen. Er ist nicht nur Capitan zu Wasser und zu Lande, sondern auch von allen Provintzial Staaten; in welchen er also alle Praesidenten ernennet, und in der Tribunalien wird alles in seinem Nahmen ausgefertigt. Er hat auch das Ius adgratiandi,[128] offenbahr originarie, weil das ein von den Rechten ist, die der K. v. Spanien in eine so entferneten Provintz nothwendig durch eine einzelne Persohn ausüben mußte. Zu einer großen Menge von Bedienungen hat er das Recht entweder Persohnen unmittelbar zu ernennen, oder von mehreren die ihm vergeschlagen werden, einer zuwehlen: dieß ist aber nicht in allen Provintzen Union, sondern es variirt, nachdem eine jede Provintz ist diese oder jene Jura zugestattet hat. Wann es ein Tumult entsteht, so kann er gantze Städte aufhören, um den Ruhestand herzustellen, die Magistrat Persohnen absetzen, und neue zu ernennen; das hat auch der Vater des jetzigen ao 1750. zu Amsterdam gethan.[129] Er hat auch Sitz und Stimme in allen Provintzial Staaten, und wenn er will, in allen Comissionen der General Staaten, derowegen kann nicht vor ihm verborgen bleiben. Weil er für die ausserliche Ruhe sorgen muß, so hat er das Recht für den Gesandten Audientz zu ertheilen, und mit ihm zu negociren; dahers so bald der Gesamdte sich deren Generale Staaten vorgestellt, so tritten in ein Neben Zimmer, und bekommt Audientz besonders bey dem Stathouder.[130] Daraus folgt, daß er auch in den Depechen etwas zu sagen hat; und man siht überhaput, daß sein Tzeist influirt und würkt in alles Conseils so wohl des Gantzen, als aller VII. Prov. einzeln.

           §. 40. Der Statthalter ist auch ein deutscher R. Fürst zugleich: das ist dem Haus Oranien manchmal sehr vortheilhafft gewesen, da man sie nur als ersten Officianten brauchen und tractiren wollte: dahero sagte Wilhelm II.[131] in einem ähnlichen Fall, ob die Herrn nicht wußten, daß er ein Reichsfürst wäre?

           §. 41. Die Union konnte ihrem Statthalter offenbahr alle diejenigen Jura ertheilen die sie selbst hatte. Dahin gehören 1) die Statthalterschafft über die Verein. Niederlanden selbst, und sowohl der Nebenländer als auch der Besitzthümer bey der Handels Compagnien, die von der Union abhangen. 2) das General-Capitaneat und Admiralität. 3) die Erblichkeit in Ansehung der beyden. Es sind aber respectu Successionis[132] Zweyerley Restrictiones hinzugefügt worden: 1) Kein Statthalter kann weder König nach Churfürst zugleich seyn, und keine Statthalterine eine regierende Königine zugleich; der nehmlich Macht genug hätte mit seiner Land-Armée die Republique zu überwältigen 2) Beyde müssen nothwendig der Reformirtenn Religion zugethan seyn: in der Collation den Allgemeinen-Erb-Statthalterschaft, steht zwar nur, daß sie Protestanten seyn müssen, allein der Verstorbene Statthalter aus einem gewissen Eifer zu seiner Religion, alles wo Protestant stand, strich durch, und setzt: Reformirt ein. 3) Sie müssen in Holländischen Staaten, und durch aus nicht auswärts erzogen werden, um ihnen gleich in ihrer Tugend eine Liebe gegen ihr Vaterland einzuflößen, und sie von allen frembden Principiis zu bewehren. Der männliche Erbe einer Erbstatthaltereie kann auch nicht anders succechiret, als wenn die Mutter 1) sich mit Consens der Stände vermählt hat, 2) mit einem Printzen Reformirten Religion 3) keinem König oder Churfürsten dahero als vor einigen Jahren, da der Erbstatthalter noch minorem war, seine Printzessine Schwester sich mit einem Fürsten von Nassau Weilburg, der Zwar ein Protestant aber nicht Reformirt war, vermählen wollte, so hat sich die Sache dabey Accechiat[133] über Jahr und Tag, die General Staaten declarirten, das wenner die Reformirte Religion annehmen wollte, so könnte er sich Hofnung zur Statthalterschafft machen, übrigens es stunde in den Freyheit der Printzessine sich zu vermählen mit was sie wollte: der Printz schlug die Condition ab, um nach einer langer Negotiacion ist es doch dahin gebracht worden, daß die Republique in ihre Vermahlung einwilligte: aber es könnte noch künfftig allerley Schwirigkeiten geben, wenn es auf den Fall könnet. Wenn es kein Statthalter da ist, so verstrich sichs daß die regierende Statthaltereie die Armée nicht commandiren kann, sie setzt also einen General Chef, der ebenfalls Reformirter Religion, und dabey weder König, noch Churfürst seyn muß. Allein hineinen war auch schon eine Exceptio da die ao. 1757. verstorbene Statthaltereie den Lutherischen Printzen Carl Ludwig von Braunschweig[134] zum Generale genannte, der auch nach ihrem Absterben während der Minderjährigkeit des Statthalters der Vicariat verwaltete, in dem Character eine General Capitains der Union: weil man nehmlich damahls keinen von Reformirter Religion fand, der diese Charge mit einer solchen Klugheit hätte verwalten können.

           §. 42. Alle Revenien des Erbstatthalters hat, erstrecken sich noch nicht völlig auf 300.000. Holländische Gulden darunter gehört das 3 f. 100. was er von den Ostindischen Comp zieht, und macht 50.000. H. Gulden aus, innegleichen auch das 4 f. 100. von der Westindischen Comp. Als Gouverneur Civil hat er nichts, als Gouverneur Militair aber etwas von Holland, nehmlich 30.000. von Frießland 24.000., von Gröningen 20.000. H. Gl. Dem ohngeachtet bleibt er so splendid als es kein deutscher Reichs Fürst sein kann. Denn er hat 1) Ansehnliche Güten in Deutschland von einer Rente von 400.000. Deutschen Gulden 2) In den Vereinigten Niederlanden selbst hat er gantze Marqui hate und Baronien, deren Revenien gehen über eine halbe Million. Diese 3. Artikel formiren ohngefähr 12. Tomen Goldens. Es kommt noch darzu, daß er von sich, und seinen Hofstaat Taxenfrey ist, auch keinen Grundsteuer bezahlt, großen Theil seines Hofstaats und seine gantze Garde wird von der Provintz Holland unterhalten: kurtz, er hat Recht die Ihm so gut sind als baares Geld. Im Gantzen; Er ist kein Souverain, sondern würklich der erste Officiant, er schwört auf die Union, und bekommt seine Instruction von den General Staaten so gut als ein jeder Officiant. Seine Rang Ordnung in Ansehung des Gantzen Zeigt sich auch in den öffentlichen Kirchen Gebäten: man betet nehmlich in allen Kirchen 1) vor die Staaten derjenigen Provintz, in welcher die Kirche ist 2) vor die General Staaten, und 3) vor den Statthalter. Ferner er hat Majestats Jura in einer ansachlichen Menge, verknüpft mit der völligen Unabhängigkeit; so ist er zwar kein Souverain, und genießt doch die Jura eines Souverains.

           §. 43. Unter den verschiedenen Courtoisies die die Republique den Vereinigten Niederlanden von Auswärtigen Mächten bekommen, findet man, daß Portugal nennet sie Celsos et Praepotentes Status Foederati Belgii, und in der Anrede: Vestrae altae Potentiae[135]

           §. 44. Es hat auch jede Provintz ihr besonderes wapen, noch ex medio cevo her: so hat Z. E. Holland VII zusammen gebunden Theile, mit der Innschrifft: Concordia res parvae cresunt.[136] Das gemeinschafftliche Wappen besteht in einem goldenen Löwen, der ehedem einen Huth auf den Kopf hatte, als Libertatis Insigne,[137] nun mehro eine Krone, zum Beweis ihrer Souveraineté und der damit verknüpften Honorum Regiorum.[138]


[§. 45–48.]


[§. 50–63.]


[§. 65–73.]


[§. 75–76.]

  1. A Habsburg Dél-Németalföldtől elszakadt 1581 és 1795 között fennálló hét északnémetalföldi tartományból létrejött köztársasági államalakulat. Rokon elnevezései: Egyesült Németalföldi Köztársaság, Belga Föderáció. Ma: Hollandia.
  2. Ambrogio Spinola Doria (1569–1630), Los Balbases Első Márkija és Sesto Első Hercege, olasz származású hadvezér.
  3. Raimondo Montecuccoli, gróf (1609–1680), olasz származású hadvezér.
  4. Poroszország.
  5. V. Vilmos (1748–1806), Oriánia-Nassau-Dientz hercege és Friederike Sophie Wilhelmine von Preußen (1751–1820) hercegnő esküvőjére 1763-ban került sor.
  6. A spanyol örökösödési háborút (1701–1714) követően Spanyol Németalföldből létrejött, 1714 és 1795 között fennálló, belga és luxemburgi katolikus tartományokat egyesítő államalakulat. Rokon elnevezései: Osztrák Belgium. Ma: Belgium és Luxemburg.
  7. Spanyolország.
  8. Ausztria.
  9. Európa.
  10. Zeeland, Hollandia.
  11. Rajna.
  12. Németország.
  13. Svájc.
  14. Nem azonosítható folyó.
  15. Lippe.
  16. Ma: Neckar, Németország.
  17. Ma: Mosel, Németország. Moselle, Franciaország.
  18. Ma: Waal, Hollandia.
  19. Ma: Issel, Németország.
  20. Ma: Zuiderzee, Hollandia.
  21. Ma: Szt. Katalin katedrális, Utrecht.
  22. Martin Schoock (1614–1669), németalföldi egyetemi tanár. Hivatkozott mű: Schockii, Martini: Belgium federatum, sive Distincta descriptio reip. federati Belgii. Amsterdam, 1652.
  23. François-Michel Janiçon (1674–1730). Hivatkozott mű: Janiçon, François-Michel: État présent de la république des Provinces-Unies, et des païs qui en dependent, I. Tom., La Haye, 1741. 8.
  24. [das Quadrat Schif davon zu 100. R. Th. gerechnet.]
  25. Anglia.
  26. Lat. – jutalom.
  27. Norvégia.
  28. A „cukor szigetek” a kora újkorban a karib-tengeri angol, francia, holland, portugál és spanyol cukorültetvények általnos megnevezése. A szigetcsoporthoz lásd Holland Nyugat-India vagy Holland Antillák.
  29. A Temple a Sir George Pocock (1706–1792) admirális által vezetett angol királyi flotta 70 ágyús hadihajója. A Hétéves háború (1756–1763) során, 1762. Augusztus 14-én, Havanna megszállásakor süllyedt el.
  30. Frízföld.
  31. Groningen.
  32. Németország.
  33. Magyarország.
  34. Franc. – faj.
  35. Delft.
  36. Lat. – álnokság, csalárdság.
  37. Erik Ludvigsen Pontoppidan (1698–1764), dán teológus, prédikátor, történetíró.
  38. Franc. – Vidéki ház.
  39. Brazilia.
  40. Dél-Amerika.
  41. Guyana.
  42. Ma: Cayenne, Francia-Guinea.
  43. Maranon.
  44. Orinoco.
  45. Suriname.
  46. Helyesen: Cornelis van Aerssen van Sommelsdijck (1637–1688), 1683-tól Suriname kormányzója.
  47. Holland Nyugat-India vagy Holland Antillák.
  48. Holland Kelet-India.
  49. Sint Eustatius.
  50. Curaçao.
  51. Szent Márton-sziget.
  52. Holland Nyugat-India vagy Holland Antillák.
  53. Jean II. Comte d'Estrées (1624–1707), a Francia-Holland háborúban (1672–1678) a francia flotta parancsnoka.
  54. Ma: Bonaire, Hollandia.
  55. George Brydges Rodney (1718–1792), Rodney Első bárója, angol tengernagy.
  56. Rodney admirális.
  57. John Vaughan (1731–1795), angol altábornagy, a IV. Angol-Holland háború során 1781-ben csapataival részt vesz Szent Eustachius elfoglalásában.
  58. Erlanger Real-Zeitung, No. 26. (Freitag, 30. März 1781.), 213–16. Link: https://digipress.digitale-sammlungen.de/calendar/1781/3/30/newspaper/bsbmult00000753
  59. Erlanger Real-Zeitung, No. 27. (Dienstag, 3. April 1781.), 221–26. Link: https://digipress.digitale-sammlungen.de/calendar/1781/4/3/newspaper/bsbmult00000753
  60. Ma: Paramaribo, Suriname.
  61. Ma: Fort Zeelandia, Paramaribo, Suriname.
  62. Helyesen: Van Peere.
  63. [Welches Fam sind auch angebaut hat.]
  64. Ma: Essequibo-szigetek – Nyugat-Demerara, Venezuela.
  65. Ma: Barbados.
  66. Afrika.
  67. Ma: Elmina, Gána.
  68. Holl. – Ma: Jóreménység foka, Dél-Afrika.
  69. Port. – Cabo Tormentoso.
  70. Port. – Cabo da Boa Esperança. Ma: Jóreménység foka, Dél-Afrika.
  71. Franc. – Védelem.
  72. Helyesen: Simon van der Stel (1639–1712), 1683-tól a Holland-fok kolónia parancsnoka, 1691-től kormányzója.
  73. Willem Adriaan van der Stel (1664–1733), 1699-től a Holland-fok kolónia kormányzója.
  74. Ma: Fokváros városnegyede, Dél Afrika.
  75. Dél-afrikai sötét szőlő. Ma: Shiraz.
  76. [Das Stück Faß besteht aus 3 ½ Omes.]
  77. Ma: Malabár-part, India.
  78. Ma: Kannúr, India.
  79. Ma: Kodungallur, India.
  80. Ma: Koccsi, India.
  81. Ma: Kollam, India.
  82. Ma: Koromandel-part, India.
  83. Ma: Nagapattinam, India.
  84. Ma: Thoothukudi, India.
  85. Ma: Srí Lanka.
  86. Lat. – Tenger.
  87. Ma: Melaka, Malajzia.
  88. Ma: Thaiföld.
  89. Ma: Malajzia.
  90. Ma: Szumátra.
  91. Johan de Witt (1625–1672) holland államférfi, politikus. Hivatkozott mű: [Witt, Jan de]: Anweisungen der heilsamen politischen Gründe und Maximen der Republicken Holland und West-Frießland. Rotterdam, 1671. 35.
  92. Helyesen: Antonie Philips van Leeuwenhoek (1632–1723), holland természettudós, orvos, üzletember.
  93. Willem Kersseboom (1691–1771), holland statisztikus, gazdasági szakember, pénzügyi tanácsos. Hivatkozott mű: Kersseboom, Willem: Essais d'arithmétique politique contenant trois traités sur la population de la Province de Hollande et Frise Occidentale, la durée de survie des veuves. La Haye, 1742. In: Repr. La table de mortalité. Paris, Institut National d'Etudes Démographiques, 1970. 15.
  94. Vö. Achenwall, Gottfried: Staatsverfassung der heutigen vornehmsten Europäischen Reiche und Völker im Grundriße. Fünfte verbesserte Ausgabe, Göttingen: Verlag der Witwe Vandenhoeck, 1768. 360.
  95. Flandria.
  96. Észak-Holland tartomány, Hollandia.
  97. A Németalföld spanyol fennhatóságát felszámoló és a Németalföldi Köztársaságot létrehozó szerződést a tartományok képviselői 1579. január 26-án írták alá Urechtben.
  98. Vö. Achenwall, Gottfried: Staatsverfassung der heutigen vornehmsten Europäischen Reiche und Völker im Grundriße. Fünfte verbesserte Ausgabe, Göttingen: Verlag der Witwe Vandenhoeck, 1768. 361–63.
  99. Lat. – Mint egy nemzet.
  100. Lat. – Egy újabb szerződés.
  101. Lat. – Nem feltétlenül a közjó, hanem az idegen hatalom elleni biztonság.
  102. Lat. – Egységben az erő.
  103. Móric orániai herceg (1567–1625), Nassau-Dillenburg grófja.
  104. Franciaország.
  105. Lat. – Különös indok.
  106. Lat. – Tartományok közötti viszony.
  107. Lat. – Laza kapcsolat.
  108. Lat. – Több köztársaságból álló komplexum.
  109. Lat. – Pénzügy.
  110. Lat. – Szabad kereskedelem.
  111. Lat. – Közvetítés joga.
  112. Lat. – Megítél és dönt.
  113. Lat. – Teljes felségjog.
  114. Hága.
  115. Regensburg.
  116. Lat. – Előljáró joga.
  117. Lat. – Az egész test az összes nemes és összes város kapcsolatára épül.
  118. Lat. – Élethosszig tartó.
  119. Franc. – sürgöny.
  120. Lat. – Elnöklés.
  121. Elsősorban: Johan van Oldenbarnevelt (1547–1619), holland államférfi.
  122. Franc. – A törvényhozás hivatalnoka.
  123. Lat. – Vértörvényszék.
  124. Lat. – Az egyhangú döntés hiányában.
  125. Charles-Louis de Secondat, de La Brède és de Montesquieu bárója (1689–1755), francia filozófus, jogász, gondolkodó. Hivatkozott mű: Montesquieu, Charles-Louis de Secondat: De l'Esprit des Loix, ou du rapport que les loix doivent avoir avec la constitution de chaque gouvernement, mœurs, climat, religion, commerce, etc. Ageneve, 1748.
  126. Lat. – A legteljesebb parancsolás nevében.
  127. II. Fülöp (1556–1598), spanyol király.
  128. Lat. – kegyúri jog.
  129. IV. Vilmos (szül. Wilhelm Carl Heinrich Friso) (1711–1751), orániai herceg, Oránia címzetes és Nassau-Dietz kormányzó fejedelme, 1747–1751 között Egyesült Németalföld helytartója (Erbstatthalter). Fia, V. Batáviai Vilmos (1748–1806), orániai herceg, Oránia-Nassau címzetes hercege, 1759–1795 között Egyesült Németalföld helytartója.
  130. Holl. – Helytartó (Statthalter).
  131. II. Vilmos (1626–1650), orániai herceg.
  132. Lat. – Az öröklésre tekintettel.
  133. Franc. –  Accesszus, hivatalos engedély.
  134. Helyesen: I. Károly (1713–1780)., Braunschweig-Lüneburg hercege, 1735-től Braunschweig-Wolfenbüttel fejedelme.
  135. Lat. – A Belga Szövetség Jeles és Nagyhatalmú Státusza. Megszólítása: A ti nagy hatalmasságotok.
  136. Lat. – „Concordia parvae res crescunt, discordia maximae dilabuntur.” Az ezopuszi tanmesékig visszavezethető szentencia első fele a Németalföldi Köztársaság időszakában (1581–1791) hivatalos címermottó: „Az egyetértés a kis részeket növeli, a viszály a legnagyobbakat is tönkreteszi.”
  137. Lat. – Függetlenség jelvénye.
  138. Lat. – Örökös tartományok.