STATISTICA 3

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Archiv der Universität Wien, Studienkonsess Akten 7, Fasc. VII Juridische Studien (1790-1802), Kart. 13. Nr. 2., fol. 309–312., [18. 9. 1794.], iratcsomó


Ignaz de Luca professzor 1794. augusztus 26-án beérkezett kérelme két részből állt. Először indítványozta a statisztika és politikatudomány elválasztását és az iménti mellé az ausztriai politika tárgy adományozását. Másrészt ehhez hozzáfűzte támogatási kérelmét, hogy az új tanrend a hivatali képzés részét képezze. Az új tárgyakhoz tartozó tanterv még nem ismert, és az sem, hogy azokat az eddigi heti kettő felolvasás szerint tartanák. De Luca később benyújtott tanrendje szerint a jogtudomány, államtudomány és államjog után a politikai stúdiumokat hét részletben lenne érdemes előadni. Heinrich Watteroth professzor ellenvéleménye alapján a statisztika és politikatudomány elválasztása nem ajánlatos, mivel a két tárgy kapcsolata oly természetes, hogy az elválasztás az oktatás kárára menne. Emellett kétségbe vonja de Luca professzor felkészültségét, és utal az új előadáshoz használandó tankönyv hiányára. Watteroth így nem látja az értelmét egy olyan nyilvános statisztikának, amely nem szolgálja a közjót, és azok megélhetését, akik annak szentelik magukat. De Luca tanrendjét és kérelmét végül az uralkodó támogatói döntéssel helybenhagyta.


Regierung

Preisamt 61. U. W. W. überreicht die Beyträge zum Ö. Literaturalmanach


Rath

der Bericht ist bis zur Einlangung der Beyträge der übrigen Preisamter im Deacan aufzubehalten, und den Preisamte 61. U. W. W. durch Raths zu bedeuten, daß es die zu diesen Berichte gehörenden, und denselben inangeleden 102 Beilagen ohne Verzug nachzutragen habe. Zugleich sind die zu Folge Hofdekret: Vom 14te July 792 von den übrigen 3 Preisämter, vom Studien Konsesse, vom Hl. Oberaufseher der deutsche Schulen,[1] vom Direktor der Realakademie Wolf[2] und vom Direktor des Taubstummen Instituts[3] hat. May[4] geforderten Beiträge zum Ö. Literaturalmanach mit dem Beisatze durch Rathes nachdrücklichst zubetreiben, solche wügsten bienen 14 Tagen hiecher zu überreichen.


Cons. Beq. mit Anft.

Wien, 17ten Xbre 799

Emer v Sfitzenau[5]


[ff. 1–4.]

Hochlöbl KK: HO: Regierung


Bey Erstattung des gegenwartigen mit der Frist von 8 Tagen abgeforderten Berichts über Hl: Professor de Luca[6] bezeichnete Bitteschrift, muß der Konseß die Rechtfertigung vorausgehen lassen, daß ihm die am 26ten Aug gefertigte Verordnung der hohen Landesstelle nur erst am 1ten Sept Nachmittag zugestellet worden. Die Bitteschrift enthält einen zweyfächen Gegenstand. Hern Professor de Luca trägt  1tens darauf an: daß die Statistik von den politischen Wissenschaften getrennt, und ihm von den ersteren, wie auch von der oesterr. politis. Staatspraxis das Lehramt unter dem Bedingnisse verliehen worden möchts, daferne die Umstände des Staates vor der Hand die Besoldung eines zweyten Lehres nicht zugeben sollten, das ihm übertragene Lehramt bis zu dem Frieden ohne Gefalt zu übernehmen, nur daß ihm über die politis: Wissenschaften gegen ein Honorarium Privatvorbesungen zu halten erlaubt würde: diesem Insuche fügt er 2ten noch den Vorschlag bey: die oesterr: Praxis, oder von ihm so genannte politis−Staatspraxis mit der Unterstützung zu begünstigen: daß solche, wo nicht als ein nothwendiges Studium zur Erhaltung einer Staatsbedinnung angesehen werde, wenigstens dem mit einem Zeugnisse eines vorzüglichen Fortgangs versehene Schüler vor andern Mitwerbern, bey sonst gleichen Eigenschaften den Vorzug versichern. Damit die eintretenden Schulferien die Berichtslegung nicht etwan verzögern, hat de Luca ein Duplikat seiner Bittschrift eingereicht, wodurch die Versammlung der juridischen Lehrer in Stand gesetzt ward, ihre Vermeinung bereits am 31t. Aug: anher abzugeben. Darin beschrinkt sie sich hauptsächlich auf die Frage: ob das Studium der politischen Wissenschaften von der Statistik zu trennen, und von zwey Professoren vorzutragen sey? Aber auch in Anschaung dieses Fragpunkts glaubt sie in eine tiefere Untersuchung gegenwärtig nicht eingehen zu kämen, weil der jetzt bestehende Plan, die Vereinigung dieser zwey Lehrgegenstände ohne Zweifel aus wohlbedachten Gründen, festgesetzt habe, auch sonst, nach der allgemeinen Tage, ein neuer Studienplan unter der Feder sey, dessen Grundsätze man nicht kenne, also auch nicht einzusehen vermögend sey, ob er von mehreren in den Linie der politischen Kenntnisse noch nützbare, aber an der hiesigen hohen Schule abgängigen Zweigen, einige aufnehmen Wende, nun dadurch zwey Lehrer hinreichend zu beschäftigen. Auf den Fall indessen, wo sie ihre Meinung dennoch, auch unter diesen Umständen abzugeben hätten, glauben sie auf die Absonderung nicht einzuschreiten; weil dann der Professor der politischen Wissenschaften für einen ordentlichen Lehrer, der täglich 2 Stunden zu lesen habe, nicht genug beschäftiget seyn würde, da bis nun das politische Studium in einem Semester mit 2 Stunden, oder mit einer Stunde durch das ganze Lehrjahr wäre vollendet worden. Herr professor Watteroth[7] legt in einer ausgeführten Ausserung die Gründe besonders bey, aus welchen er nun Absonderung die Statistik und politischen Wissenschaften, nach wissenschaftlichen Gründen betrachtet, als unthunlich, ansieht. Der Studienkonseß hält, wie die juridische Kollegialversammlung dafür, sich in der Aufgabe, welche hier zu beantworten kommet, darauf beschränken zu müssen: Sind die politischen Wissenschaften und Statistik zu trennen? und als zwey Lehrstände z wegen Lehrern zuzutheilen? aber er kann sich weder durch die gegenwärtige Verfassung, noch die Erwartung einer, wie man sagt, durch einen neuer Studienplan bevorstehenden Veränderung in seiner Ausserung zurückgehalten finden. Ein neuer Studienplan, wie die Sage davon gegründet ist, setztet die gegenwärtige Verfassung ohnehin schon ausser Kraft: und Hl Mayestät[8] sowohl, als das hohe Direktorium wissen wenigstens mit Zuverlässigkeit: ob an einem solchen Plane gearbeitet werde? Sie fordern durch seinem Vorbericht ab: sie berichtigen also nicht bloß, sondern verpflichten den Konseß, ohne Rücksicht auf diesen künftigen Plane, für jetzt seine Meinung eröffnen. Die zu beantwortende Frage zerfällt in zwey Glieder, können die politische Wissenschaften, und die Statistik getrennt werden? Und sollen sie getrennt worden? Wimen die angeführten zwey Lehrgegenstände von einander gesöndert werden? Die juridische Lehrerversammlung hat keine wissenschaftlichen Gründe, welche diese Trennung streiten sollten, angeführet; sondern bloß auf die dadurch erfolgende Nichtbeschäftigung des politischen Lehramtes als auf eine Ursache gedeutet, aus welcher beyde Gegenstände vereinbars zu bleiben hätten. Dieses Schweigen von einen Körper, dem eigentlich die wissenschaftliche Beleuchtung zur Pflicht gemacht ist, zeigt deutlich genug, daß er auch von dieser Seite keine entgegenstehenden wissenschaftl: Gründe anzuführen habe. Und dieses ist ebenfalls der Fall des Konsesses, der nicht nur die Möglichkeit einer solche Trennung einsieht, sondern auch bemerken muß, daß diese Theile so gar gegenwärtig wirklich getrennt sind. Denn die politische Wissenschaften und Staatistik werden nicht mit einer Verbindung unter sich, das ist: mit Zusammenstellung der Grundsätze aus den politischen Wissenschaften, und der praktischen Beyspiele aus der Statistik vorgetragen, sondern, nach dem die ersten ganz geschlossen sind, wird die letztere unabhängig, und abgesondert gelehret. Beyde Lehrgagenstände sind also wirklich nicht verbunden, werden nicht miteinander vorgetragen, und könnten, wie ehedem war, ohne Nachspiel des Unterrichts, aber sowohl von zwey verschiedenen Lehrern behandelt werden. Die scheinbare Vereinigung der politischen Wissenschaften und Statistik, also bloß persönlich, und zufällig, ungefehr, wie ehemals das Naturrecht mit den Instituten vereinigt war; wie noch jetzt Botanik, und Chymie: wie selbst in der Rechtswissenschaft, das Staats und Völkerrecht, mit dem peinlichen Rechts durch die Lehrer vereinigt sind, ohne daß jemand beyfällt, Botanik und Chymie das Völkerrecht, und Kriminalrecht nur als verbunden, zu geschweigen als untrennbar Wissenschaften angesehen. Nach dieser einfachen Auseinandersetzung scheinet ab ganz überflüssig, in die von Hl. Professor Watteroth für das Gegentheil gehauften Grunde einzugehen. Herr Professor Watteroth vermanget die nothwendige Verbindung von Wissenschaften und Kenntnissen in dem Kopfe des Lehrers, mit der Verbindung in dem Lehrvortrage; nach welchem seinem Maßstabe eben sowohl alle Theile der Rechtswissenschaft, die Technologie ss als untrennbar von dem politischen Lehramte angenommen worden müßten. Der Standort von dem Herrn Professor Watteroth, das Lehramt der Statistik betrachtet, war allerdings fähig, ihn auf die geausserten Schlüsse zuleiten. Die Statistik ist eigentlich Erzählung der Staatsverfassungen, wie sie sind, und die davon nicht trennbar Geschichte der Änderungen, wie sie dieses geworden, ist blosse Anführung der Begebenheit nach der Reihung der Zeit. In dem Sinne Hl. Professor Watteroths aber, wäre sie Beleuchtung und Zusammenstellung als Ursache und Wirkung, folglich Beurtheilung der Staatsverfassung, ihre Vorzüge, und Nachttheile, u. s. w. Und zuverlässig ist, wenn er es ja sonst gewesen wäre, doch jetzt der Augenblick nicht, einen Unterricht dieser Ort, zu einer so genannten räsonirend, so leicht zur Kritisirung ausartenden Statistik an der Universität zu eröffnen. Die Frage: Sollen die politis: Wissenschaften und Statistik unter zwey Lehrer getheilt werden? will man unabhängig von der Zeit, die der Verwendung des Lehrers und der Schüler gelassen ist, bloß auf die Untersuchung zurückführen: ob der Lehrer der politischen Wissenschaften und Statistik, die jetzt in seinen Lehramte vereinigten Theile in 2 täglichen Lesestunden vorzutragen, genugsame Zeit habe?


[ff. 4–6.]

Protokoll

Der Collegial Versammlung der juridischen Hl: Professoren vom 31ten Aug: 794


Gegenwärtige

Hl: Prof: und Reggsrath Hupka[9]

Hl: Prof: und Reggsrath Zeiller[10]

Hl: Prof: und Reggsrath Fölsch[11]

Hl: Prof: Breanl[12]

Hl: Prof: Scheidlein[13]

Hl: Prof: Watteroth


Vorschlag des Hl: Prof: de Luca, in welchen derselbe auf die Absonderung der politischen Wissenschaften von der Statistik anträgt, so daß diese Fäche künftig von zwey Professoren gegeben werden sollten.


Bisher gibt Professor Watteroth die politische Wissenschaften, die allgemeine europäische, und oesterreichische Statistik. Trennet man die Statistik, so behält der Professor der politischen Wissenschaften dieses Fach allein, und giebt nur eine Stunde, da er doch für 2 Stunden besoldet ist. Also muste denn Professor der politischen Wissenschaften ein neues Fach zugetheilet werden. Welches? − − − Die politischen Kenntnisse dürften wohl auf folgende Fächer zurückgeführet werden können, wovon einige bey uns eingeführten sind, andere nicht. Der Grund sowohl der Jurisprudenz, als der Staatswissenschaften ist das allgemeine Staatsrecht. Darauf folgen in der politischen Linie 1) die allgemeine Grundsätze der Staatsklugheit, oder die eigentlichen politischen Wissenschaften. 2) Die europäische Staatengeschichte, allenfalls nach dem Plan Spittlers[14]; Obschon sein Entwurf selbst ohne Veränderungen nicht zum Leitfaden gewählet werden könnte, wovon auch der 2te Theil verbothen ist. 3) Die europäische Staatenkunde. 4) Die Staatengeschichte der oesterreichischen Staaten. 5) Die oesterreich: Staatenkunde. 6) Der politische Theil der oesterreichischen Gesetzgebung. So wie ein oesterreich: Privatrechts der Justiztheil erkläret wird. Dieses Fach hat Hl: Hofrath v Froidevaux[15] als Professor der oesterreichischen Rechte auf der hiesigen hohen Schule schon erkläret. Er hat mähnlich die oesterreichischen Rechte nach zwey Abtheilungen gegeben. 1. Den Justiztheil 2) den politischen. 7) Anleitung zur Geschäftsführung im politischen Fache, besonders zum Styl. Übrigens ist auch noch die Kirchengeschichte, die so sehe in die Staatengeschichte eingreift, sowohl für den Rechts geletzten, als für den Staatsmann eine wichtige Hilfswissenschafts. Welche nun von diesen Fächern, die noch nicht eingefähret sind, und in welcher Verbindung sie künftig gelehrt werden sollte, ist ein Gegenstand eines allgemeinen Studienplans, an dem, wie es heißt, wirklich gearbeitet wird. Die Kollegialversammlung könnte eine gründliche Meinung über die Frage, ob die Statistik von den politischen Wissenschaften getrennet werden, und einen eigenen Professor erhalten solle? nicht abgeben, ohne sich auf einen Entwurf eines ganzen Plans für die juridische, und Staatswissenschaftliche Klasse zu verbreiten, weil sich sogleich die Frage anbiethet, welches Fach dem Professor der politischen Wissenschaften zuzutheilen wäre. Auch ist es nicht wahrscheinlich, daß dieser Anschlag des Prof: de Luca, der so sehr in das ganze einschlägt, vor dem allgemeinen Plan erlediget werden sollte. Wenn aber einst von der Kollegialversammlung ein Gutrechten über den allgemeinen Plan gefodert würde, so wird dieselbe auch über die in dem Anschlage des Hl: Prof: de Luca liegende Frage unpartheyisch nach ihren Einsichten ihre Meinung zu sagen nicht ermangeln. Sollte sie aber derzeit etwas ausseren müssen, so wäre sie der Meinung, daß die politischen Wissenschaften in einen halben Kurse gelehret worden können, und der Professor für den anderen halben Kurß müsse beschäftiget worden. Hinzu sey die Statistik der schicklichste Gegenstand, weil die Statistik die politischen Wissenschaften als Grundsätze voraussetzt, und die Anwendung der politischen Wissenschaften ist. Würde die Statistik von den politischen Wissenschaften getrennet, so müßte hinzu künftig ein eigner Lehrer besoldet werden, welches eine neue unnüze Ausgabe verursache. Im Falle aber aus den aber angeführten Fächern eines eingeführet, und ein neuer Lehrer aufgestellet worden sollte, so würde die Kollegialversammlung für den politischen Theil der oesterreichisch-Gesetzgebung einrathen. Endlich muß man noch bemerken, daß in gemäßheit des Studienplans auf den erbländischen Universitäten die politischen Wissenschaften, und Statistik von einem, und ebendemselben Professor gelehret worden sollen. Die Ursache dieses Gestzes kann sicher keine andere großen seyn, als weil man diese Vereinigung am zuträglichsten fand. Wer alß auf die Trennung dieser Fächer einrathen wollte; müßte das Gegentheil behaupten können. Übrigens wird ein Anschlusse die schriftliche Erklärung des Herrn Professors Watteroth beygelegt.


G: Hupka


[ff. 7–12.]

Protokoll

Der Kollegialversammlung der juridischen Hl: Professoren vom 31ten Aug: 794


Beider Prüfung des Plans welchen die de Lucaische Bitteschrift enthält, müssen 1) die eingeführte Studienordnung, und 2) die Gründe erwogen werden, welche für ihre Fortdauer, und gegen die abgesuchte Anänderung sprechen. Es liegt außer dem Kreise meiner Betrachtung, ob die Anzahl, oder die Lehrgegenstände der Professoren vermehrt werden können oder sollen; und in mit der Vorschlag des Hl: de Luca mit der festgesietzten Allerhöchtsten Vorschrift vereinbar seyn. Aber unverkennbar ist die allkommenere Verbindung der juridischen Lehrgegenstände, welche vor der letzten Studienveränderung wider alle natürliche Ordnung unter den Professoren vertheilt waren. Des Naturrecht ist mit dem allgemeinen Staats- und Völkerrecht, und dem positiven peinlichen Rechte, die Geschichte der römischen Gesetze u die Institutionen mit den Pandekten; die Reichsgeschichte mit dem deutschen Staats und Lehrechte, und endlich die Statistik mit den politischen Wissenschaften in ein Lehrfach zusammengezogen worden. Daß einem Lehrer der Unterricht in mehreren Zweigen zugetheilt werde, dieß fordert das ökonomische und wissenschaftliche Interesse. Wollte man allen obigen, in einem Lehramte vermeigten Zweigen, besondere Lehrer geben; so müßte der Staat allein bei einer einzigen juridischen Fakultät um 5. bis 6. Professoren mehr besolden. Dieser Aufwand würde Verschwendung seyn; indem aus dieser kraftbaren Zerstücklung sogar offenbare Nachtheile für den Unterricht mitstehen würden: denn ein jeder Professor müßte, vor wie nach die abgenommene Lehrgegenstände in professo studieren: das ihm gebliebene Fach würde er mit unnöthigen Wiederholungen, und ein würde er mit der zuverlässigen Bezeichung auf das, was in dem getrennte Zweige von einem anderen erklärt wird, seine Vorlesungen halten können. Hier ist nicht der Ort die Vortheile der Vereinigung, und die Nachtheile der Trennung aller Gegenstände darzustellen: Ich schränke mich nur auf die vorgeschlagene Absonderung der Statistik von den politischen Wissenschaften ein. Die Staatswissenschaft /politische Wissenschaften/ und die Statistik hangen so wegentlich zusammen; daß sie in der That nur eine Wissenschaft ausmachen: keine kann ohne Verordnung auf die andere studiert, gelehrt, und vervollkommert werden. Sie haben alle Vorbereitungs, und Hilfswissenschaften, und die Verhältnisse, zu allen übrigen Lehrgegenständen unter sich gemein Alles, was für die eine studiert wird, ist es auch für die andere: Sie unterscheiden sich nur darinn; daß die politischen Wissenschaften lehren wie Staaten seyn, und wie sie regiert werden sollen, und die Statistik, wie sie wirklich sind, und regirt werden. Sind nun beide in einem Lehrsache vermingt; so kann die Statistik eine wirkliche Fortsetzung der Staatswissenschaft werden; indem sie dann angewandte Politique wird, was sie seyn soll. Dieser Zusammenhang zwischen beiden Lehrgegenständen ist do auffalend, so allegemein anerkannt, in den Studienplan aufgenommen, von allen Kennern von jeder vertheidiget, und von nur schon in so manchen Eingaben dergethan; daß ich nur keinen einzigen Zweifel über die Nothwendigkeit ihrer Verbindung in meine Lehramte denken kann, den ich nicht alle Augenblicke bereit bin zu haben. Die de Lucaischen Einwendungen, und Gründe für ihre Absonderung werden durch die sich treugende Behauptungen von ihren Verfasser selbst widerlegt. Hl. Professor de Luca richtet in seiner Bittschrift fast die nämlichen Gründe wider die Sache, die er vorigen Jahr in der mir zur Verantwortung mitgetheilten Anzeige gegen meine Version eingab. Damals habe ich mich schon umständlich erklärt, und ausgewiesen, daß die täglichen 2 Stunden zur Erklärung dem politischen Wissenschaften, und der Statistik das Jahr hindurch zureichen. Ich bemerke in dieser schon von dem Allerhöchsten Hof entschiedenen Sache hier nur noch; daß die östreichischen Universitäten dem Unterrichte in diesem Wissenschaften fast noch niemal so viel Stunden anweisen, als alle Universitäten des deutschen Reichs. Der Unterricht in den politischen Wissenschaften hatte seit seiner Einführung ein mehr als eine Stunde, und so auch jener in der Statistik, folglich müssen auch seit ihrer Vereinigung in einere Lehramte die tägliche 2. Stunden zureichend seyn, außer Hl de Luca hat auch noch einwand die Behauptungen der unzureichenden Zeit, und die daher entstehenden oberflächlichen Kenntnisse meines Wissens gewagt. Ich darf nicht zweifeln an den Einsichten des Hl de Luca in das Gebieth der Litteratur, in die Verbindung aller Wissenschaften untersucht, und die Hilfe, welche sie sich wechselweise im Lehren und Lernen leisten; nur wünsche ich, daß er den Unterricht in der Statistik nicht isolirt, sondern in Verbindung mit andere vorgeschriebenen Lehrgegenständen, und selbst mit den politischen Wissenschaften betrachte; als dann wird er sich überzeigen, daß der Lehrer des politischen Saches viele Gegenstände nur berühren darf, deren Kenntniß er aus dem Unterrichte in andere Wissenschaften voraussetzen kann und muß: ein so weniger darf ich noch einmal beweisen, daß sich der Lehrer in der Statistik viele Wiederholungen ersparen kann; indem er Kraft dieser Vereinigung dem Unterricht in den politischen Wissenschaften vorausschickt. Wer kann endlich auf behaupten, daß man auf den Universitäten mehr als den Grund zu einer Wissenschaft lege, auf welchen fortgebauet werden muß? und dazu gibt der Lehrer die Anleitung; indem er seine Schüler mit den beßten Werken seines Fachs bekannt macht. Der zweyte Grund des Hl de Luca für die Absonderung der Statistik von den politischen Wissenschaften stützt sich auf seine betheuerte Uiberzeugung von der Unmöglichkeit, daß in einem einzelnen Manne die zu beiden Lehrgegenständen nöthige Kenntnisse vereinigt seyn komen: Ich habe dagegen (oben schon angeführt, daß der Lehrer eines abgesonderten Theils ohne Kenntnisse des andere nicht bestehen könne: Wenn des Hl de Luca Meinung gegründet wäre, wie wenig Lehrer, denen man den Unterricht in mehreren Gegenständen zugetheilt hat, würden der Absicht entsprechen? Würde es z. B. einem einzeigen Manne nicht weit schwerer seyn die Universalgeschichte samt den Hilfswissenschaften zu lehren? Dann sie die Geschichte aller Staaten der alten und neuen Welt, und folglich die Statistik aller Zeitalter lehret? Da Hl de Luca nebst dem öffentlichen zweyständigen Unterrichte in der Statistik noch Privatunterricht in den politischen Wissenschaften geben will. So widerlegt er durch sein Beispiel und die That seiner eigene Behauptungen der Unmöglichkeit. Die beigehende Bittschrift an den löblichen Studienkonseß enthält einen eben so auffallenden Beweis, daß es ihm selbst nicht so unmöglich seyn müße, indem er in einigen Monaten ein Lehrbuch der ganzen Statistik verspricht.[16] Das bis zur Erscheinung desselben vorgeschlagene Werk Büschings ist zu dem Gebrauche eines einweiligen Leitfaden ganz unbrauchbar.[17] Von diesem Werke sind zwar seit der Auflage, wovon Hl de Luca ein Exemplar beilegt, zwey neue mit wessentlicher Verbesserung erscheinen; aber immer ist es nichts anders, als was der Tittel sagt: Eine blossen Vorbereitung zur Erdbeschreibung.[18] Es könnte höchstens zur Einleitung in der Statistik, aber ein zu einem Vorlesebuche über die Statistik selbst gebraucht werden. Der erste Uiberblick dieses Werkes muß davon jeden überführen. Ich halte daher bis auf weitere Befehle die umständliche Prüfung für überflüssig. Durch habe ich mich schon vorigen Jahr über die übrigen besondere Begriffe und Behauptungen, welche Hl de Luca in seinen Bitteschriften erneuert zu umständlich erklärt, als daß ich solche von neuen beleuchten sollte. Nur kann ich nicht seine Bemerkung über die historische Lehrart der Statistik, und die darauf gestützte Meinung von der Unmöglichkeit, und sogar der Schädlichkeit dieser Wissenschaft mit Stillschweigen übergehen: die Statistik gehört zu der Klasse der politischen Geschichte: sie verhält sich zu dieser, wie ein Theil zum Ganzen. Schlözer nennet sie daher eine stehende Geschichte, und die Geschichte eine fortgehende Statistik.[19] Die Geschichte lehrt, wie die Staaten das geworden sind, was sie seid: die Statistik schränkt sich aud die Beschreibung ihres wirklichen Zustandes ein. Allein der genwärtige Zustand eines Staates überhaupt, und der einzelnen Thele seiner Verfassung ist nur aus vorhergangenen Veränderungen wie Wirkung aus Ursache erklärbar: folglich ist die historische Lehrart die einzige wahre und nützliche: ohne sie können nicht Wirkungen aus Ursachen weder gute noch übte folgen der Staatsmerkwürdigkeiten vorgelegt werden. Und ohne diese Eigenschaft ist die Statistik nur armseliges Doppelwerk, blossen Compilation von Thatsätzen, die bei weiten nicht so nützliche sind, als Geographie und Topographie, von welchen die Statistik doch wesentlich unterscheiden ist. Denn diese soll die Staatsmerkwürdigkeiten lehren, deren Inbegriff die Staatverfassung ausmacht. Wer ist z. B: im Stande die Grundverfassung von Ungarn, oder eines jeden andere Reichs zu erklären ohne historische Lehrart? Ein jeder zonig der Statistik bracuht zu seiner Erlauterung die Hilfe der Geschichte. Man versuche es durch alle Rubricken und Artikel der Statistik mit irgend einer Materie z. B: mit den Gränzen der Länder, mit dem Ackerbau, mit dem Kunstfleiße mit der Staatsverfassung, mit den Finanzen, und mir der Armen, mit den außeren Verhältnussen etc bei jeder muß ich mir ihren itzigen Stand aus dem vergangenen erklären. Denen was nützt es, wenn einen Schüler nur weiß, daß es Sachsen in Siebenbürgen[20] gibt, wenn ich ihm nicht zugleich erkläre, wie sie dahin gekommen sind? Kann man die Blüthe der Wollenmanufakturen in England ohne Erwähnung der Revolution in Niederlanden erklären? Kann der Zustand der Entvölkerung, und der Ohnmacht der spanischen Monarchie[21] geschildert werden, ohne die grossen Kriege, ohne die Vertreibung der Mauren, und ihne die grossen Auswanderungen der Spanier nach Amerika; und die Ausbeute der dortigen Bergwerke in den vorigen Jahrhunderten historisch anzufuhrend? Wie ist man in Stande richtige Begriffe von dem Zustande der Schulden der meisten Staaten von Europa zu ertheilend, ohne die Begebenheiten anzugeben, welche dazu die Anlässen warend auf? Indessen bin ich weit entfernt Hl de Luca das Recht einer besondere Lehrart streitzig zu machen; ich habe nichts wider seinen Wunsch, den er in der Bittschrift an den Consess außert, lieber gar keinen öffentlichen Unterricht in der Statistik zu geben, wenn solcher nicht für das allgemeine Wohl anwendbar ist, und jenen welche sich darauf verwenden Brot bringt. Aber das Beispiel, welches er aus dem Handlungssache zum Beweise seiner anwendbaren Lehren anführt; scheint nicht am besßten gewählt zu seyn. Denn er scheint den Unterricht der Kaufleute mit in seinen Plan aufgenommen zu haben, und für diese ist die Realschule; ich habe den künftigen Staatsbeamten zum Lehrlinge. So verschieden nur auch die Handlungswissenschaft für den Staatsbeamten von jener für den Kaufmann ist, und seyn muß; so glaube ich doch, daß ein jeder meiner Schüler nicht nur die von ihm aufgeworfene Fragen zu beantworten im Stande ist; sondern sie würden ihm sogar die Concurrenz angeben, in welche ein östreichescher Kaufmann mit den Franzosen, Holländern und Engländern kommen würde. Denn in den schlechtesten Compendien wird der Mangel und Uiberfluß der Produkten angegeben, auf welche sich der Tauschhandel der Nationen gründet. Eben so wenig begreife ich, wie Hl de Luca den Plan seiner Statistik ganz nach der Ordnung einrichten kann, in welcher das Lehrbuch des Hl Hofrath von Sonnenfels[22] die Gegenstände behandelt. Wenn wo käme z. B: nach diesen die Lehre von der Lage, Größe, Gränzen und Beschaffenheit des Bodens, wo ihre politische Abtheilung, wo die Abhandlung von den Erzeugnissen des Bodens, wo die außere Verhältnisse etc: hin? Uibrigens könnet es nicht sowohl auf Pläne, als auf gute Ausführung an. Was die vorgeschlagene Verbindung der politischen Gesetzkunde mit der östreichischen Statistik angeht; so versteht sich solche von sich selbst. Die Sammlungen der Gesetze, durch welche die Verfassung der Staaten bestimmt wird, gehören in Allen Ländern unter die Hauptquellen der Statistik. Wozu also der neue Manen Staatspraxis? dadurch werden nur die Begriffe der Wissenschaften verwirrt. Denn wie kann der Lehrer in der Statistik z. B: von der Waldkultur in Oestreich[23] reden, ohne die Waldordnung, wir von der Obstkultur in Gallizien,[24] ohne die Verordnung, welche durch Prämien zur Anpflanzung ermuntert, wie von dem böhmischen Hopfen ohne die Verordnung in Betreff der Ausfuhr der Sätz liege, wie von den Verhältnissen zwischen Unterthanen und Herrn ohne von Urbarialverordnungen, und so von allen Gegenständen der östreichischen Verwaltung Erläuterung zu geben? Versteht Hl de Luca aber unter dieser Verbindung eine Vollständige Einleitung in den politischen Codex, ein ganzes System der Gesetzkunde, so wird sie eine eigene Wissenschaft;[25] dann behaupte ich, und nehme es auf mich zu beweisen, daß sich solche nicht mit der Statistik vereinigen läßt. Uibrigens darf ich mich nur auf die Allerhöchste Resolution beziehen, welche bei Gelegenheit des Kropatschekischen Vorschlags[26] zur Einrichtung eines eigenen Lehramts der Gesetzkunde, und des neuen ähnlichen Gesuchs von Dtor Schwabe[27] in dieser Sache ergangen ist. Was endlich die Bitte des Hl de Luca angeht um die Freyheit Privatkollegium über die politischen Wissenschaften Geben zu dürfen; so ist diese Freyheit eines Wissens Niemanden sonder erlaubt, noch untersagt. Ich frage auch als Examinator alle jene, welche sich vorschriftmässig zur Prüfung melden, ein, wer sie unterrichtet? Sondern ich prüfe sie über das, was sie gelernt haben. Will Hl de Luca aber eine Freyheit, so wie er solche Anno 792 ausübte, die Schüler ohne Rücksicht auf die vorgeschriebene Ordnung aus allen Jahrgängen aufzunehmen, und selbst zu prüfen: so sucht er eine Ausnahme von zwey Allerhöchsten Vorschriften zu machen. Die eine will, daß der ordentliche Professor allein alle Privatisten zu prüfen habe, die zweyte will dem Anfuge die Studien zu übereilen gesteuirt, und auch die Privatisten an die eingeführte Ordnung gebunden wissen. Mir ist es auch unbekannt, daß ihm vor diesen höchsten Entscheidungen eine solche Freyheit, wie er sie ausübte zugestanden seyn. Da Hl Professor de Luca gleich in dem ersten Monate des geendigten Lehrkurses seine Vorlesungen eingestellt, und das ganze Jahr hindurch keine mehr gehalten: so wage ich zu meiner Richtschnur die gehorsamste Anfrage, ob es der Willkühr eines außerordentlichen Professors überlassen ist, öffentliche Vorlesungen zu halten, oder nicht?


Heinrich Watteroth


[ff. 13.]

Über den Bericht womit die Bitte des Hl: Professors de Luca um Entheilung des ordentlichen öfentlichen Lehramtes der europäischen Staatenkunde, und der oesterreichischen politischen Staatspraxis an die hochlöbl: Regierung begleitet wurde, ist folgender Bescheid herabgelanget: Seine HH: Majestät geruhete vermöge, des hierüber herabgelangten Hofbescheids vom 10ten und praes: 21ten D. M. 1mo den Antrag des Studienkonsesses daß der Lehrstuhl der Statistik von dem Lehramte der politischen Wissenschaften getrennet, und von dem Lehrer der politischen Wissenschaften der schon bestehenden Vorschrift gemäß dem Vortrage über diese Wissenschaften, zugleich das praktische Geschäftskenntniß beigefallet werde, zu genehmiger 2do[28] zu entschliessen, daß dem ofterwähnten Herrn Professor de Lucca nach der Vorschrift des jetzigen Studienplanes allerdings freystehe, sowohl über die politischen Wissenschaften, als über die oesterreichische Staatspraxis gegen Honorarium Forlesungen zu halten. Welche dem Herrn Professor Watteroth zu seiner Wissenschaft und Nachachtung hinmit bekannt gemacht wird.


Wien den 26t 9br 794


Sonnenfels

  1. Joseph Anton Gall (1748 – 1807), Linz püspöke, 1779-től a bécsi német iskolák főellenőre.
  2. Johann Georg Wolf (1730–1796), 1769 és 1796 között a bécsi kereskedelmi reálakadémia (Realhandlungsakademie) igazgatója.
  3. Joseph May (1755–1820), 1792 és 1804 között a bécsi Siket-némák Intézete (Tabustummeninstitut) igazgatója.
  4. Joseph May.
  5. Nem azonosítható személy.
  6. Ignaz de Luca (1746 – 1799), ausztriai államtudós, statisztikus.
  7. Heinrich Joseph Watteroth (1756–1819), jogtudós, a Bécsi Egyetem statisztikatanára.
  8. II. Ferenc (1768–1835), német-római császár, 1804-től osztrák császár.
  9. Christoph Hupka (1750–1811), a büntetőjog tanára a Theresianumban, majd a Bécsi Egyetemen.
  10. Franz von Zeiller (1751–1828), a természetjog tanára a Bécsi Egyetemen.
  11. Johann Bernhard Fölsch (1757–1820), a magánjog tanára a Bécsi Egyetemen.
  12. Nem azonosítható személy.
  13. Johann Georg Scheidlein (1747–1826), a tartományi jog, a bírói gyakorlat és a hivatali stílus előadója a Bécsi Egyetemen.
  14. Ludwig Timotheus Spittler (1752–1810), német történész, a Göttingeni Egyetem tanára. Spittler hivatkozott államtörténeti művéhez lásd Spittler, Ludwig Timotheus: Entwurf der Geschichte der Europäischen Staaten. Band I–II. Göttingen, 1793–1794.
  15. Georg Floribert Froidevaux (1732–1819), arlesheimi származású szerzetes, filozófus, teológus.
  16. De Luca szóban forgó tankönyve (Practische Staatskunde von Europa) végül 1796-ban jelent meg.
  17. Anton Friedrich Büsching (1724 – 1793), német geográfus, statisztikus. Módszertani könyvét lásd: Büsching, Anton Friedrich: Anton Friderich Büschings Vorbereitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der geographischen Beschaffeneit und Staatsverfassung der europäischen Reiche und Republiken, welche zugleich ein allgemeiner Abriß von Europa ist. Sechste rechtmäßige und vermehrte Auflage. Hamburg, 1784.
  18. De Luca, Ignaz: Geographisches Handbuch von dem östreichischen Staate, Band I–VI. Wien, 1790–1792.
  19. Az August Ludwig Schlözerhez (1735–1809) köthető bonmot későbbi statisztikakönyvében is szerepelt. Lásd Schlözer, August Ludwig: Theorie der Statistik. Nebst Ideen über die Studium der Politik überhaupt. Göttingen, 1804. 86.
  20. Erdély.
  21. Spanyolország.
  22. Joseph von Sonnenfels (1732–1817), jogász, államférfi, politikus, az ausztriai felvilágosodás teoretikusa. Hivatkozott tankönyve: Sonnenfels, Joseph von: Grundsätze der Polizey, Handlung, und Finanz. Zu dem Leitfaden des polischen Studiums. Band II, Handlung. Wiem, 1787.
  23. Ausztria.
  24. Galícia.
  25. Utalás de Luca jogszabály és rendelet kiadványsorozatára: De Luca, Ignaz: Politischer Codex, oder wesentliche Darstellung sämmtlicher, die k. k. Staaten betreffenden, Gesetze und Anordnungen im politischen Fache. Band 1–14. Wien, 1789–1795.
  26. Joseph Kropatschek (1755–1811), jogász, politikus, hivatalnok, a Mária Terézia és II. József rendeleteit összefoglaló törvénygyűjtemény kiadója.
  27. Nem azonosítható személy.
  28. [Zum Lehrer der Statistik dem Hl: Professor de Luca zu nummern, und 3tio]